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  #1  
Alt 28.11.2006, 22:38
Kornblume Kornblume ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 1
Kornblume befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Schaden an einer zwangsverwalteten Immobilie

A ersteigert ein Mehrfamilienhaus, das von B verwaltet wurde.
A stellt nach der Versteigerung einen Elementarschaden fest, der in die Zeit der Verwaltung fällt und von dem B gewußt haben muß (Zeugen). Der Schaden hat zum Zeitpunkt der Besichtigung durch A nicht vorgelegen und ist auch in dem durch C erstellten Gutachten nicht aufgeführt.
Nach Aufforderung von A meldet B der Versicherung den Schaden, die jedoch eine Regulierung ablehnt, da der Schaden dafür zu lange zurückliegt. B fühlt sich nicht verantwortlich, verweist A an die Versicherung.

Kennt jemand Urteile bei ähnlich gelagerten Fällen?

Wer hat Recht....A oder B ?

MfG
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  #2  
Alt 29.11.2006, 08:26
Sky-Rob Sky-Rob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 40
Sky-Rob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schaden an einer zwangsverwalteten Immobilie

Hallo Kornblume,
meines Wissens nach gilt bei einer Versteigerung gekauft wie es ist, ohne Gewährleistungsschutz. Auch der Gutachter schliesst jegliche Gewährleistung aus (müsste im Gutachten auf der letzten Seite stehen).
Wie mit der Nachlässigkeit des Verwalters umzugehen ist, kann ich ihnen leider nicht sagen.
mfg
Sky-Rob
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  #3  
Alt 30.11.2006, 11:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Schaden an einer zwangsverwalteten Immobilie

Der Gutachter macht kein Baugutachten in dem Sinn, er wird vom Versteigerungsgericht beauftragt, ein Wertgutachten, Verkehrswert anzufertigen.

Versicherungen müssen innerhalb einer Frist, steht in den Verträgen benachrichtigt werden. Da gibt es auch Urteile zu Gunsten der Versicherungen.

Wie oben ausgeführt, alles ohne Gewähr!
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