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  #1  
Alt 26.04.2006, 20:48
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Unglücklich Schaden an Leihwagen

Mein Sohn hat sich einen Leihwagen bei Sixt gemietet. Beim Herumfahren passierte es, dass er auf einen Bordstein fuhr und das Auto ziemlich beschädigte. Da kein anderes Fahrzeug bei diesem Malheur beteiligt war, holte er keine Polizei, sondern rief bei Sixt an und ließ das Auto abholen. Nun bekam er eine Schadensmeldung mit anhängenden AGB´s, wo darin stand, dass man bei einen Schaden immer die Polizei holen muß. Sie wollen nun von ihm nicht nur die 750,00 € Selbstbeteiligung, sondern den gesamten Schaden von rd. 3.600,00 €. Ist dies rechtlich okay, oder wollen die nur einen Anfänger abzocken? Da er z. Zt. arbeitslos ist, kann er sich keinen Anwalt leisten. Wer kann uns Auskunft geben?
Vielen Dank im voraus für Infos!
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  #2  
Alt 27.04.2006, 14:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schaden an Leihwagen

Es ist so, dass bei Leihwagen vorgegeben wird, dass die Polizei geholt werden muss. Wo dies herstammt, ist mir nicht bekannt. Es kann evtl. aus der Versicherungspolice stammen.
Zwar ist auch das Aufsetzen ein Unfall. Ich würde jedoch darauf hineisen, daß kein andere geschädigt worden ist und die Polizei deshalb "nicht" kommt. Es gibt keinen Unfallgegner!
Die Polizei hätte ja viel zu tun, wenn jeder der irgendwo sein Auto ankratzt die Polizei holt.
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  #3  
Alt 28.04.2006, 10:57
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AW: Schaden an Leihwagen

Vieleicht noch ein Beispiel, holt man die Polizei, wenn, man in seiner Garage gegen die Wand fährt!
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