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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 13.05.2008, 10:58
dimi3m dimi3m ist offline
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dimi3m befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sat-Anlage in Eigentümergemeinschaft

Nachbar A hat Nachbar B beim Bau des Mehrfamilienhauses 2002 die Zustimmung zur Befestigung der Sat-Anlage an der Außenwand seines Wintergartens gegeben. Nun fordert er den Abbau der Sat-Anlage aufgrund eines Einbaus einer Belüftung seines Wintergartensan dieser sStelle. Diese Belüftung will er ohne Zustimmung der anderen ET einbauen, da er der Meinung ist, der Wintergarten wurde von ihm privat erstellt. Da jedoch die Aussenfassade verändert wird, braucht er doch wohl die Zustimmung? Darf er verlangen, die von ihm genehmigte (damals gab es noch keine Eigentümergemeinschft) Sat-Anlage zu entfernen? Zudem es auch keine andere Anbringungsmöglichkeit gibt.

Vielen Dank!!
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  #2  
Alt 13.05.2008, 11:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Sat-Anlage in Eigentümergemeinschaft

Konstruktive Teile, auch die Verglasung des Wintergärten sind Gemeinschaftseigentum, gem. § 5 WEG. Sie sind Fassade geworden
Es gibt mehrere Urteile die dies bestätigen, mal googlen.

Für die Belüftung benötigt er eigentlich die Zustimmung. Es kann sich hier jedoch um eine Maßnahme handeln, die zur Erhaltung der Substanz erforderlich wird. Dann könnte die Gemeinschaft sogar die Be- und Entlüftung bezahlen. Dies wird dann ein Richter entscheiden.
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  #3  
Alt 14.05.2008, 20:57
dimi3m dimi3m ist offline
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dimi3m befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sat-Anlage in Eigentümergemeinschaft

Vielen Dank für die Antwort! Kann er verlangen, dass die genehmigte Sat-Anlage auf Kosten des Sat-Eigentümers entfernt wird? Vermutlich gibt es auch keine andere Möglichkeit die Antenne zu befestigen, auch müsste dies ja wieder von der ET genehmigt werden! Grüsse
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  #4  
Alt 15.05.2008, 15:02
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Sat-Anlage in Eigentümergemeinschaft

Die Anlage ist durch Beschluss gesetzt worden. Eine Änderung wäre m. E. nur durch einen Beschluss möglich. Inwieweit diese ganz entfernt werden kann, könnte strittig sein.
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