![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
Bewertung:
|
|
#1
|
|||
|
|||
|
Sanierung Trennfugendichtung bei Reihenhaus
Hallo,
es geht um folgendes Szenario: Die Haustrennwände, die auf einem gemeinsamen Streifenfundament errichtet wurden sind wegen undichter Fugendichtung im Kellerbereich feucht geworden. Mich interessiert, wie die rechtlichen Bestimmungen für eine notwendige Sanierung der Trennfugendichtung (Dichtung, ein Eindringen von Wasser von aussen in den Spalt zwischen den Häusern verhindern soll) aussehen. Annahmen: Eigentümer A hat nur leicht feuchten Keller, sieht keinen Handlungsbedarf. Eigentümer B hat Schimmel an der Kellerwand (Haus liegt ca. 30 cm tiefer), da das Haus vermietet ist sieht der Eigentümer sofortigen Handlungsbedarf. Fragen: Muss Eigentümer B die Zustimmung zur Reparatur von A einholen? Kann Eigentümer A eine Reparatur verweigern? Wie werden die Kosten zwischen A und B aufgeteilt? Vielen Dank für Hinweise! |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Sanierung Trennfugendichtung bei Reihenhaus
Vorausgesetzt, beide Häuser wurden zur gleichen Zeit errichtet und es ist keine WEG.
Für die Abdichtung sind beide Grundstückseigentümer zuständig. Sie ist sowohl für die eine als auch für die andere Wand als Abschluss anzusehen. Der Nachbar ist aufzufordern sich an die Instandhaltung zu beteiligen. Notfalls muss die Mitwirkung durch Gerichtsbeschluss erzwungen werden. Die Frage, die sich stellt, ist es die Fugendichtung zwischen den Häusern oder ist eine Undichtigkeit an anderer Stelle. Wer hat festgestellt, wo der Wassereinbruch ist. Das Haus liegt 30 cm tiefer, ist der Grundwasserspiegel angestiegen. Kann falsche Lüftung eine Rolle spielen. Keller im Sommer am Tage lüften kann schon solche Ursachen haben. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Sanierung Trennfugendichtung bei Reihenhaus
Hallo Wahrsager,
vielen Dank für die prompte Antwort. Das hilft erstmal weiter. Die Häuser wurden zeitgleich erstellt und sind keine Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die angesprochenen anderen Ursachen für die Feuchtigkeit hat ein Sachverständiger bereits ausgeschlossen. Also ist der Fall eigendlich klar... MFG Duetta |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| reihenhaus fugendichtung |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Grenzstreitigkeiten im Reihenhaus | Chiara1973 | Nachbarschaftsrecht | 2 | 14.07.2008 10:58 |
| Solaranlage auf dem Dach Gemeinschafteigentum (Reihenhaus) | vangoch | Baurecht | 1 | 13.07.2008 22:36 |