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#1
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Rückzahlung Geld für Grundstück
Folgender Fall:
Person A wollte ein Grundstück kaufen und leistete eine Anzahlung. Daraufhin wurde über den Gesamtpreis/Grundstück beim Notar beurkundet. Nun konnte Person A aber den Rest nicht zahlen und möchte, in Absprache mit Verkäufer des Grundstückes, den Vertrag rückabwickeln. Dies möchte auch der Verkäufer! Jetzt fordert aber der Verkäufer die, trotz bereits vereinbartem Termin beim Notar, entstandenen Anwaltskosten und meint den bereits geleisteten Betrag nicht zurückzahlen zu müssen oder nur unter Abzug der entstandenen Anwaltskosten. Auch verweigert er nun die Unterschrift beim Notar zur Rückabwicklung. Sämtliche Termine des Käufers zur Unterschrift wegen der Rückabwicklung beim Notar waren offentsichtlich vor der Maßnahme des Verkäufers einen Anwalt zu beauftragen. Was kann Person A tun um an sein Geld zu kommen? Z. B. Mahnbescheid? |
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#2
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
Es gilt der Vertrag! Eine Änderung geht nur wenn beide zustimmen. Die Kosten trägt der, der dies zu verantworten hat, hier der der nicht zahlen kann!
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#3
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
Die Rückabwicklung hat ja der Verkäufer vorgeschlagen, nun hat er aber, nachdem der Käufer beim Notar war, den Termin bei seinem RA gemacht und dafür soll der Käufer zahlen!
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#4
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
Der Käufer hat den Vertrag nicht erfüllt.
Der Verkäufer kommt nun entgegen und schlägt die Rückabwicklung vor. Die Kosten die bereits entstanden sind, bzw für die Rückabwicklung noch entstehen werden, zahlt der, der den Vertrag nicht eingehalten hat. Hier ist es der Käufer. |
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#5
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
So, laut Auskunft hat der RA des Verkäufers nun doch empfohlen den Betrag zurückzuzahlen!
Anscheinend war er sich doch nicht so sicher... ![]() |
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#6
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
Sicher war er sich schon.
Nur die Frage war, wer die Kosten trägt? ![]() |
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#7
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
Stimmt, denn nun kam der Kostenbescheid zur Beantragung des Mahnbescheids.
Wer trägt denn hierfür die Kosten bzw. wer zahlt den Kostenbescheid??? Gegner stellt sich natürlich quer... Gibt es irgendwo einen Gesetzestext? |
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#8
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (10.09.2010 um 19:33 Uhr). |
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