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  #1  
Alt 19.05.2009, 09:07
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rückzahlung Geld für Grundstück

Folgender Fall:

Person A wollte ein Grundstück kaufen und leistete eine Anzahlung. Daraufhin wurde über den Gesamtpreis/Grundstück beim Notar beurkundet.

Nun konnte Person A aber den Rest nicht zahlen und möchte, in Absprache mit Verkäufer des Grundstückes, den Vertrag rückabwickeln.

Dies möchte auch der Verkäufer!

Jetzt fordert aber der Verkäufer die, trotz bereits vereinbartem Termin beim Notar, entstandenen Anwaltskosten und meint den bereits geleisteten Betrag nicht zurückzahlen zu müssen oder nur unter Abzug der entstandenen Anwaltskosten. Auch verweigert er nun die Unterschrift beim Notar zur Rückabwicklung.
Sämtliche Termine des Käufers zur Unterschrift wegen der Rückabwicklung beim Notar waren offentsichtlich vor der Maßnahme des Verkäufers einen Anwalt zu beauftragen.

Was kann Person A tun um an sein Geld zu kommen? Z. B. Mahnbescheid?
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  #2  
Alt 21.05.2009, 17:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

Es gilt der Vertrag! Eine Änderung geht nur wenn beide zustimmen. Die Kosten trägt der, der dies zu verantworten hat, hier der der nicht zahlen kann!
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  #3  
Alt 21.05.2009, 19:59
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

Die Rückabwicklung hat ja der Verkäufer vorgeschlagen, nun hat er aber, nachdem der Käufer beim Notar war, den Termin bei seinem RA gemacht und dafür soll der Käufer zahlen!
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  #4  
Alt 22.05.2009, 13:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

Der Käufer hat den Vertrag nicht erfüllt.
Der Verkäufer kommt nun entgegen und schlägt die Rückabwicklung vor.
Die Kosten die bereits entstanden sind, bzw für die Rückabwicklung noch entstehen werden, zahlt der, der den Vertrag nicht eingehalten hat. Hier ist es der Käufer.
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  #5  
Alt 04.06.2009, 15:54
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

So, laut Auskunft hat der RA des Verkäufers nun doch empfohlen den Betrag zurückzuzahlen!

Anscheinend war er sich doch nicht so sicher...
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  #6  
Alt 15.06.2009, 13:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

Sicher war er sich schon.
Nur die Frage war, wer die Kosten trägt?
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  #7  
Alt 08.09.2010, 09:25
abl abl ist offline
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abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

Stimmt, denn nun kam der Kostenbescheid zur Beantragung des Mahnbescheids.

Wer trägt denn hierfür die Kosten bzw. wer zahlt den Kostenbescheid???

Gegner stellt sich natürlich quer...

Gibt es irgendwo einen Gesetzestext?
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  #8  
Alt 10.09.2010, 19:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Rückzahlung Geld für Grundstück

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Der Käufer hat den Vertrag nicht erfüllt.
Der Verkäufer kommt nun entgegen und schlägt die Rückabwicklung vor.
Die Kosten die bereits entstanden sind, bzw für die Rückabwicklung noch entstehen werden, zahlt der, der den Vertrag nicht eingehalten hat.
Steht bereits oben

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager

Geändert von Wahrsager (10.09.2010 um 19:33 Uhr).
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