Rückzahlung Eigenheimzulage wegen nicht ordnungsgemäßen Darlehensvertrag
Hallo alle miteinander, mal angenommen eine Person hätte mit Hilfe eines familiären Kredits eine Immobilie erworben und daraufhin Eigenheimzulage beantragt. Die Form des Darlehensvertrages entspräche jedoch nicht der steuerlich anerkannten Form, wie es zwischen Fremden normalerweise üblich wäre. Es fehlten bspw. deutliche Festlegungen zur Laufzeit, über die Art der Rückzahlung und es gäbe auch keine Hinweise darauf, ob die Rückzahlung in irgendeiner Form ausreichend besichert worden wäre.Dennoch hätte man die Eigenheimzulage bewilligt.
Mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes wird der Nachweis der monatlichen Zahlungen gefordert, und dabei festgestellt, dass es zwischenzeitlich eine Unterbrechung der Zahlung mit anschließend Fortsetzung in geänderter Höhe der monatlichen Raten zwischen beiden Parteien gegeben habe.
Daraufhin wird die Bewilligung rückwirkend entzogen und die Rückzahlung der gesamten Eigenheimzulage gefordert. Begründung: die Form des Darlehnenvertrages sei eben aus den oben aufgeführten Gründen steuerlich nicht anzuerkennen.
Frage: Hätte es nicht von vornherein einen negativen Bescheid der Bewilligung geben müssen, da die einwandfreien Voraussetzungen nicht gegeben waren?
Welche Mittel hätte die betroffene Person, dennoch Recht zu bekommen?
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