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Themen-Optionen |
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#1
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Folgender theoretischer Sachverhalt:
A hat eine Eigentumswohnung gekauft und auf anraten seines Bankberaters Eigenheimzulage (in 2003 beantragt), die ihm laut Bankberater auch zusteht. Jetzt stellt sich für A heraus, dass er für die Gewährung der Eigenheimzulage zu viel verdient und nun muss A 5.104,-Euro an das Finanzamt zurückzahlen. Diese Summe kann A aber unmöglich auf einmal zurückzahlen, das das Geld bereits zur Tilgung in den Bankkredit der Eigentumswohnung geflossen ist. A bietet daher dem Finanzamt eine monatliche Rate von 142,- Euro an, um die 5.104,- zu tilgen. Das Finanzamt lehnt ab und bietet A lediglich 3 Raten in Höhe von rund 1.700,- Euro an - was für A immer noch viel zu viel Geld ist. A kann nicht mehr als 142,- Euro monatlich tilgen, da er auf Grund weiterer Kreditverpflichtungen nicht mehr Geld monatlich zur Verfügung hat. Folgende Fragen ergeben sich für A: Was kann A tun, wenn das Finanzamt weiterhin einer monatlichen Tilgung von 142,- Euro widerspricht? Was tut das Finanzamt im Extrem-Fall? (Den Gerichtsvollzieher schicken? Dem kann A ja auch nur 142, Euro monatlich anbieten) Kann A den Bankberater schadensersatzpflichtig machen? Grüße, Roland |
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#2
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AW: Rückzahlung Eigenheimzulage / Finanzamt verweigert Ratenzahlung
Ob ein Bankberater regreßpflichtig gemacht werden kann, wäre vermutlich eine rechtliche Auskunft, die hier nicht gegeben werden darf. Da sollte vielleicht ein Fachanwalt für Bankenrecht befragt werden. Ansonsten ist mir bekannt, dass das Finanzamt manchmal auf Stundungsanträge reagiert, aber nach Ihrer Schilderung scheint das hier nicht der Fall zu sein, wenn das Finanzamt auf 3 maligen Ratenzahlungen verweist. Schlimmstenfalls kann es zu einer Versteigerung der Immobilie kommen, da hier Rückzahlungsansprüche nicht erfolgen können. Aber auch das könnte Ihnen der Fachanwalt im Rahmen einer Beratung sicher mitteilen.
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#3
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AW: Rückzahlung Eigenheimzulage / Finanzamt verweigert Ratenzahlung
hi,
es wird sicher sehr schwer werden, bei der hohen Rückzahlungssumme die von Dir gewünschte Ratenzahlung zu erreichen. Ich würde darüber mit dem Sachgebietsleiter sprechen. Komme ihn noch etwas entgegen. Zu deiner anderen Frage, möchte ich noch hinzufügen, dass ein Bankberater niemals einen Steuerberater ersetzt, denn der hätte gesagt, dass das Einkommen eine wesentliche Rolle spielt ! Ich denke, dass das der Bankberater nicht wissen muß. liebe grüsse lara |