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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 24.02.2010, 16:00
Gartener Gartener ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Obermichelbach
Beiträge: 1
Gartener befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rückschnitt einer 30-jährigen Thujahecke

Hallo Forum,
vielleicht kann mich jemand von Euch gut und schnell beraten.
Ich habe 2007 ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gebaut. Zu einer Seite habe ich eine sechs Meter hohe Thujahecke. Mein Haus wurde mit einem Abstand von 3 Metern gebaut.
Der Nachbar weigert sich seit des Grundstückskaufes die Hecke zu entfernen. Ein Angebot, dass ich das übernehme und eine neue Hecke pflanze schlug er aus. Auch einen Rückschnitt in Breite und Höhe hat er verweigert. Die Seite zu meinem Grundstück habe ich bereits auf eigene Verantwortung und Rechnung zurückschneiden lassen.
Was darf sich der Nachbar noch erlauben? Kann er aufgrund Bestandsschutzes auch den Rückschnitt (Höhe) verweigern? Welche Rechte habe ich als Grundstückskäufer?
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  #2  
Alt 24.02.2010, 17:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Rückschnitt einer 30-jährigen Thujahecke

Zitat:
Zitat von Gartener
Welche Rechte habe ich als Grundstückskäufer?
Mit dem Kauf beginnt der Termin zur Beseitigung nicht von neuem. Nur der Rückschnitt auf Höhe kann gefordert werden.

Zitat:
Zitat von Gartener
Zu einer Seite habe ich eine sechs Meter hohe Thujahecke.
Kurz gestutzt, habe ich eine Hecke! Ist es Ihre Hecke oder die des Nachbarn.

Zitat:
Zitat von Gartener
Der Nachbar weigert sich seit dem Grundstückskauf die Hecke zu entfernen.
Dies kann er evtl. auch. Grenzabstand für Pflanzen und deren Beseitigung regelt das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Eine Entfernung ist verjährt.
Es kann nur ein Rückschnitt entsprechend des Pflanzabstands gefordert werden.

Steht die Hecke auf Nachbars Grundstück und ist keine Einfriedung, dann ist es sein Eigentum und man kann nicht ohne weiteres einen Rückschnitt machen von herüberwachsenden Zweigen. Der Nachbar ist zuerst aufzufordern, mit Fristsetzung. Bleibt dieser Termin fruchtlos, erst dann kann selbst Hand angelegt werden oder ein Gärtner beauftragt werden. Die Kosten trägt der Nachbar. Die Vegetationsperiode ist zu berücksichtigen.

Ist es eine Grenzhecke? Es kommen auch auf Ihrer Grundstücksseite Triebe der Hecke aus dem Boden, dann sind beide Nachbarn Eigentümer. Hier ist es egal, wer die Hecke mal gesetzt hat. Beide Nachbarn können nun nur gemeinsam bestimmen was passiert. Eine Entfernung kann ein Eigentümer dann durchsetzen.

Ist es eine Einfriedung, dann regelt das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes wer Eigentümer der Hecke ist. Auch hier spielt es keine Rolle, wer diese mal wo gesetzt hat. Sie können u. U. Eigentümer sein, auch wenn die Einfriedung auf Nachbars Grundstück steht.
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