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#1
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Rückforderung Eigenheimzulage
Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt: Familie A hat im Jahr 2003 ein Gründstück erworben und darauf ein Haus errichtet. Der Erwerb des Gründstückes wurde notariell beglaubigt. In diesem Zusammenhang wurde u. a. die Eigenheimzulage beantragt und auch bewilligt. Familie A befindet sich mittlerweile im Scheidungsprozess. Daher ist Familie A wiederum zum Notar gegangen und hat einen Aufhebungsvertrag erstellen lassen, welcher den Erwerb des Grundstückes "rückabwickelt". Das Finanzamt fordert nun von Familie A die Eigenheimzulage für die Jahre 2005 und 2006 zurück. Begründung: "Durch den Aufhebungsvertrag vom 30.11.2006 wurde das anteilige Eigentum an dem Grundstück auf Person B zurückübertragen. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage bestand daher für Sie nicht" Stellt das Finanzamt diese Forderung zurecht? Danke vorab für die Info! |
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#2
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AW: Rückforderung Eigenheimzulage
hi,
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das rechtens ist, denn es soll ja das selbstgenutzte Wohneigentum gefördert werden und in dem Fall ist es ja nicht entstanden. Es gibt auch eine Unmenge von Fallbeispiele im Internet warum das zurückgefordert wird, zwar nicht dein Fall aber man kann eine dentenz erkennen. liebe grüsse lara |
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