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#1
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Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zur Änderung der Steuerklasse. Wenn jemand seine Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte jetzt von I auf III habe ändern läßt (III gilt z.B. schon seit Ende letzten Jahres), kann oder muß sein Arbeitgeber ihm dann die in diesem Jahr zuviel einbehaltene Lohnsteuer mit der nächsten Abrechnung erstatten, oder nicht? Viele Grüße |
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