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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 15.11.2007, 11:36
bokanzi bokanzi ist offline
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Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 10
bokanzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rückabwicklung eines Immobilienskaufs wg angebl. Nichtzurechnungsfähigkeit Verkäufer?

Der Fall:
Vor 6 Jahren wurden über einen Makler 2 Wohnungen in einem Haus ausgeschrieben und von einer Person zu einem markadäquaten Preis gekauft.

Der Verkäufer war wegen Erkrankung beim Notartermin nicht anwesend, sondern wurde durch den Notar vertreten.

Der Käufer hat - da selbst Handwerker - aufwändige Instandsetzungen an der Immobilie vorgenommen.

Ab dem Zeitpunkt des Verkaufes (vor 6 Jahren) schickt der damalige Verkäufer regelmäßig Schreiben an den Käufer mit dem Tenor, dass er zum damaligen Zeitpunkt nicht geschäftsfähig gewesen sei und deshalb der Verkauf nichtig sei und rückabgewickelt werden müsste.

Der Käufer hat auf diese Schreiben nicht reagiert und sieht sich nun mit einem Schreiben des Anwaltes des Verkäufers konfrontiert, in dem 1. aus einem Medizinergutachten zitiert wird (demnach hätte eine "gedankenaufhellende Medikation" gegeben werden müssen) und 2. zur Rückabwicklung aufgefordert wird. Sonst drohe eine juristische Auseinandersetzung.

Nun die Fragen:

1. Wer ist eigentlich Adressat der Aufforderung (Käufer hat "im guten Glauben" gehandelt!)?
2. Unter welchen Voraussetzungen könnte es tatsächlich zu einer Rückabwicklung kommen?
3. Wie würden (falls 2. zutrifft) die umfangreichen Renovierungen gerechnet?
4. Wer bezahlt welche Kosten im Falle einer juristischen Auseinandersetzung?

Ich bin gespannt auf die Antworten!

DANKE!

GD
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  #2  
Alt 15.11.2007, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Rückabwicklung eines Immobilienskaufs wg angebl. Nichtzurechnungsfähigkeit Verkäu

Es ist zu komplex!
Der Notar ist zu fragen, ob der Verkäufer "voll Anwesend" war.
Vielleicht hatte der Verkäufer gerade einen Durchblick, als er die Vollmacht erteilte!
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  #3  
Alt 15.11.2007, 12:46
bokanzi bokanzi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 10
bokanzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Rückabwicklung eines Immobilienskaufs wg angebl. Nichtzurechnungsfähigkeit Verkäufer?

...auch müsste (medizinisch) m.E. geklärt werden, ob der jetzige Auftrag an den RA nicht auch in einem "Zustand der geistigen Umnachtung" erfolgte!?? Darüber wird im Schreiben des RA nichts berichtet...!
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