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#1
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Rolladen nachträglich anbauen
Hallo,
ich bin neu hier und irgendwie funktioniert die Suche nicht. ![]() Es gibt die Möglichkeit nachträglich Rolladen von außen vor die Fenster zu setzen. Muss hier die WEg zustimmen, oder ist diese äußere Veränderung auch ohne Zustimmung ürchführbar? Vielen Dank für die Antworten |
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#2
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AW: Rolladen nachträglich anbauen
Rollläden gestalten die Fassade und sind Gemeinschaftseigentum. Es ist ein mehrheitlicher Beschluss erforderlich. Es sollten zumindest alle Miteigentümer, die betroffen sind abstimmen. Es kann sein, dass Miteigentümer, die ihre Fenster zur anderen Seite haben und die Rollläden nicht direkt sehen, nicht abstimmen müssen. Leider gibt es nach der Reform des WEG noch keine entsprechenden Kommentare bzw. Urteile.
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#3
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AW: Rolladen nachträglich anbauen
Hallo Wahrsager,
das ist ja schon einmal eine gute Info, danke. Da kein weiterer Miteigenümer von seinen Fenstern direkte Sicht auf meine hat, könnte folglich eine Abstimmung nicht notwendig sein. Es geht halt primär um die Einsparung von Energiekosten, da die Rolladen die wärme und kälte außen halten. Kann man eigentlich nicht ähnlich argumentieren wie Grdinen von Innen, da kann mir auch keiner vorschreiben ob gelb oder blau? Grüße Perries |
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#4
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AW: Rolladen nachträglich anbauen
Noch nicht jubeln! Es muss schon mitgeteilt werden. Inwieweit einer dagegen sein kann, hängt davon ab, wie es Vorort aussieht. Es gibt eben noch keine ausreichenden Informationen nach dem neuen WEG. Es wurde nur erleichtert, eine Änderung durchzuführen.
Gardinen ist ein anderes Thema und die sind im Sondereigentum. |