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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Richtige Vorgehensweise?
Hallo allerseits,
folgende Fragestellung. Wie ist die richtige bzw. erfolgversprechendste Vorgehensweise bei der Beantragung einer Frührente wegen Berufsunfähigkeit bei folgender Sachlage? Eheleute Herr A heute 44 J. und Frau B heute 45 J. sind seit 19 Jahren verheiratet. 1996 wurd Kind C gebohren. A ist 100% berufstätig. B leidet unter Epilepsie und wurde trotz zweier OP's und medikamentöser Einstellung nicht anfallsfrei. (Schwerbehindertengrad 100% und Kennzeichen [B] im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Bedeutet auf Begleitperson angewiesen) B hat Ausbildung zur Hauswirtschaftlichen Angestellten absolviert und nach ihrer Ausbildung wegen ihrer Epi. mehrere ABM und Arbeitsstellen wechseln müssen. Während einer AMB-Maßname Unfall (schwere Verbrühung) in folge eines Anfalls. 3 Wochen Krankenhaus und monatelange ambulante Nachbehandlung. Zuletzt Putzjob im betreuten Wohnen bis zum Mutterschaftsurlaub. Danach drei Jahre Erziehungurlaub, anschließend Hausfrau bis Heute. Nun bereits mehrfach auf Zeitungsanoncen und Stellenausschreibungen in diversen Hauswirtschaftsnahen Berufen beworben, jedoch nur Absagen erhalten. Aufgrund ihres Krankheitsbildes sieht es so aus als würde sie in Ihrem Beruf keine Chance haben. Die deutsche RVA sagt:"Da in den letzten 5 Jahren kein Beschäftigungsverhältnis oder gemeldete Arbeitslosigkeit vorlag, ist die Bedingung für eine Berufsunfähigkeitsrente nicht gegeben." Ist B jetzt wirklich dadurch im Nachteil, nur weil sie in den letzten Jahren nicht nachweisbar arbeitssuchend war? Wie sind die Chancen ggf. trotzdem BU-Rente zu bekommen? Die Epilepsie besteht quasi schon seit ihrer Geburt und wird sich auch nicht relativiern. Der Hauswirtschaftliche Beruf ist eindeutig zu gefährlich für sie. (Sturz-, Absturtz-, Verbrennungs-, Verbrühungsgefahr, etc.) Wie sollte B idealerweise vorgehen um bei dieser Sachlage Aussicht auf BU-Rente zu bekommen. Die Altersrentenanwartschaft von B beträgt ca. 160€ stand heute. Alle genannten Fakten sind durch Dokumente beleg- bzw. attestierbar. Auf Antwort hoffend A,B und C |
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#2
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AW: Richtige Vorgehensweise?
Zum Fachanwalt gehen und dort eine Beratung einholen.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |