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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 24.05.2010, 11:07
ball81 ball81 ist offline
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Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 5
ball81 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reparaturzahlungen von Miete abziehen

Schönen guten Tag wünsche ich! Geniessen Sie den Sommer!

Folgendes: Vermieter S. ist für den Mieter M. seit Wochen unerreichbar. Im Winter war die Heizung von M. kaputt, ein Handwerker wurde gerufen. Die Rechnung wurde nun ausgestellt. Als der Mietvertrag zwischen S. und M. abgeschlossen wurde, sagte S. er hätte mit den Heizungen nichts zu tun. M. ist sich nun nicht sicher, ob eine Heizung zur Grundaustattung der Wohnung gehören sollte, und somit der Vermieter verpflichtet wäre zu zahlen. Im Mietvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass der Mieter nur Schönheitsreparaturen zu zahlen hat wie das Bemalen der Wände, Heizungen und Türen etc.. Da S. nicht zu erreichen ist, der Handwerker aber sein Geld möchte, überlegt M. den Handwerker zu bezahlen und den entsprechenden Betrag von der Miete, die er nächsten Monat überweisen wird, abzuziehen. Darf M. soetwas machen?

Ich bedanke mich
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  #2  
Alt 24.05.2010, 12:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Reparaturzahlungen von Miete abziehen

Im Mietvertrag steht keine Kleinreparaturklausel.

Es sollte der Nachweis möglich sein, dass der Vermieter nicht erreichbar war.
Der Mieter kann dann einen Handwerker rufen. Die Kosten können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
Selbstverständlich muss eine Wohnung beheizbar sein.
Es kann sogar Mietminderung durchgeführt werden.
http://www.hanhoerster.de/html/mietm...ng_heizung.htm
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 24.05.2010, 13:15
Apfelblüte Apfelblüte ist offline
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Registriert seit: 20.05.2010
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 6
Apfelblüte befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reparaturzahlungen von Miete abziehen

Ich glaube nicht das Ihr Bekannter einfach den Rechnungsbetrag von der Miete einbehalten darf,weis es aber nicht sooo genau, viel mehr sollte er dem Vermieter die Rechnung von dem Handwerker zukommen lassen,und wenn vorab bezahlt um Erstattung des Betrages bitten, also erst mal bitte die nette Tour,wenn dieser sich weigert zu zahlen dann kommt wohl nur noch ein Rechtsweg in Betracht
__________________
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