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#1
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Rente ja oder nein
Hallo zusammen ich möchte euch gerne folgenden Fall schildern.
Herr S. ist 41 Jahre alt. Er erlitt im Alter von 28 Jahren einen Hinterwandinfarkt ( Erbanlage genetisch bedingt) dieser Hinterwandinfarkt konnte auch nicht mehr geöffnet werden ( die Arterien ) natürlich. Er musste seinen Job an den Nagel hängen und wurde zum Kaufmann umgeschult. Nach der Umschulung konnte er weitere 4 Jahre Arbeiten bis das ein Prof. ihm mitteilte er müsse sich um das nächste Jahr zu erleben Bypässe setzen lassen. Er lies sich nunmehr im alter von 39 Jahren drei Bypässe setzen. Verschlimmert dazu kam, dass er nun noch Diabetes dazu bekam, mit ständiger Insulinpflicht. Im wurde eine BU Rente von einer Laufzeit von 2 Jahren zugestanden. Diese wurde trotz Antrag nicht verlängert. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. Nun ging er zum VDK und lies bei Sozialgericht klagen. Alle behandelnden Ärzte halten eine Vollzeitrente für gegeben. Er bezieht zurzeit Krankengeld und verfügt über keine Mittel sich einen Anwalt zu nehmen. Frage: Weiß jemand wie die Erfolgsausichten in solch einem Fall sind? Was kann S. noch tun? |
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#2
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AW: Rente ja oder nein
Man sollte auf jeden Fall damit vor Gericht ziehen, bei der Stadt kann man einen Beratungsberechtigungsschein und Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Somit kann man sich auch finanzielle mittel einen Anwalt nehmen.
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#3
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AW: Rente ja oder nein
Vielen Dank für deinen Beitrag....Was meinen andere dazu??
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#4
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AW: Rente ja oder nein
Der Patient hat Glück gehabt, dass er schon eine Rente auf Zeit bekommen hat.
Der Versicherer prüft durch unabhängige Sachverständige, ob der Zustand so geblieben ist oder nach dieser Zeit verschlechtert hat. Die behandelnden Ärzte haben oft wenig Einfluss auf eine Beurteilung. Man muss auch sagen, es hat eine OP stattgefunden. Warum macht man eine OP? Es soll dem Patient danach besser gehen. Das Gericht prüft was eingetreten ist. Zu den Kosten kann hier nachgelesen werden: http://www.landessozialgericht.niede..._I5210490.html |
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#5
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AW: Rente ja oder nein
Natürlich ist in gewisser weise eine Besserung eingetreten. Aber auf Dauer hat er keine Kraft auf dem Arbeitsmarkt am „normalen Arbeitsleben“ teil zunehmen. Es ist im aus Gesundheitlichengründen nicht möglich die Zeit zu arbeiten die der Träger vorgibt. Ja die Gutachter haben im ja eine Rente auf Zeit zuerkannt. Aber die wurden beim Zweiten mal nicht gefragt sondern nur der Amtsarzt.
Aber auch vielen Dank an dich für deinen Beitrag...... ![]() |
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