Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.10.2007, 12:10
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reinigung der Wohnung

Der Fall:

Mann ist alleiniger Mieter der Wohnung.
Frau zieht nach Eheschließung in seine Wohnung.

Bisher hat die Ehefrau den allergrößten Teil (99%) der Wohnungsreinigung erledigt.

Nach wenigen Jahren ist die Ehe zerüttet.

Die Frau trennt sich innerhalb der Whg., zieht in ein kleines Zimmer, wo sie auch ißt und schläft und sich ständig aufhält.
Nun hat sie wohl Trennungsunterhalt eingefordert, (Brief vom Anwalt soll wohl demnächst eintrudeln)

Die Küche nutzt sie nur, um Essen zuzubereiten und ihr Geschirr abzuwaschen.
Aus dem Schlafzimmer holt sie sich gegelegentlich frische Wäsche.
Das Wohnzimmer nutzt sie nur gelegentl. um an den PC zu gehen (weniger als halbe Stunde täglich) und sie geht durch das Wohnzimmer um auf dem Balkon ihre Wäsche aufzuhängen.Na ja und logischerweise muß sie ja auch Bad/ Toilette und Flur nutzen.

Das von ihr nun allein genutze Zimmer putzt sie selbst.
Aber, sie weigert sich nun seit über 2 Wochen die restliche Wohnung zu putzen (sie sei nicht seine Putzfrau!).
Doch, auch der Mann hat bis dato noch keinerlei Reinigung durchgeführt!


Meine Fragen:

Ist der Mann, weil er alleiniger Mieter der Whg, ist, auch allein für die Reinigung der gelegentl. genutzten Räumlichkeiten verantwortlich?
Oder darf Mann Mit-Reinigung verlangen? Wenn ja, wie viel?
Darf die Frau dann, die eventuell aufgeteilte Reinigungsarbeit, so lang verweigern, bis der Mann auch endlich mal geputzt hat?


Mit freundlichen Grüßen

rahola
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.10.2007, 10:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Reinigung der Wohnung

Wer soll das wissen? Ich kenne keine Regelung. Wer es sauber haben will, der putzt. Wer nicht reinigen will, lässt es sein.

Ich habe meiner Frau verboten mein Zimmer aufzuräumen (ich möchte alles wiederfinden) und sie gebeten die Tür zuzumachen, aber von draußen!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.10.2007, 10:56
jonatha jonatha ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 41
jonatha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Gesetzlicher Anknüpfungspunkt ist § 1353 BGB:

Abs. 1: Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.


Dazu gehört auch die Reinigung der Wohnung.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.10.2007, 13:36
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

@Wahrsager,

Zitat:
Ich kenne keine Regelung. Wer es sauber haben will, der putzt. Wer nicht reinigen will, lässt es sein.
Im Mietvertrag steht wortwörtlich folgendes:
§ 10 Abs.2
„Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume .... schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für die regelmässige Reinigung sowie ausreichende Lüftung und Beheizung zu sorgen.“

Daraus ergibt sich ja folgendes:
der Mann ist (laut Mietvertrag) alleiniger Mieter der Wohnung .
die Frau ist demzufolge nun nach räumlicher Trennung erst recht nur Untermieter (Sie zahlt die Hälfte der Mietkosten!).

So weit ich weiss, kann der Mieter (in dem Fall der Mann) vom Untermieter (Frau) verlangen, dass sie sich an den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten bei der Reinigung anteilmässig beteiligt.

Aber, was ist, wenn eben der Mann keinen Finger krumm macht?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.10.2007, 13:37
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Zitat von jonatha
Gesetzlicher Anknüpfungspunkt ist § 1353 BGB:

Abs. 1: Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Sicher, aber sie leben ja innerhalb seiner angemieteten Wohnung getrennt, also gibt es keine "Gemeinschaft" mehr!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.10.2007, 20:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Reinigung der Wohnung

Ohne Scheidung immer noch ein Ehepaar!

Ein Mieter muss dem Vermieter formlos mitteilen, dass er geheiratet hat, damit der Vermieter die erhöhte Bewohnerzahl in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Wie sich die Eheleute im Innenbereich untereinander einigen, ist einzig und allein deren Sache. Der Mietvertrag hat hiermit nichts zu tun.

Ich habe meiner Frau beigebracht, den Garten macht sie. Schließlich heißt es Mutterboden!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.10.2007, 22:40
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Ich habe meiner Frau beigebracht, den Garten macht sie. Schließlich heißt es Mutterboden!
Ihre unqualifizierten Antworten könne Sie sich sparen!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 20.10.2007, 11:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Reinigung der Wohnung

Aus Hinweisen kann man lernen. Es ist eben nicht unqualifiziert!
Es ist eben Arbeitsteilung die unter Eheleuten stattgefunden hat. Hier eben die Zuordnung anhand des Begriffs, Mutter. Im Gegenzug liegt jeden Morgen ein Zettel da, auf dem aufgeschrieben ist, was ich machen soll. Wo meine Frau meint, wo staub gesaugt, gewischt werden soll, kartoffelschälen usw..

Sie können doch hieraus entnehmen, eindeutige Anweisungen regeln die Gemeinschaft. Ein bisschen mitdenken muss man schon selbst. Es sind eben nur Anregungen.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 20.10.2007, 15:20
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Es ist eben Arbeitsteilung die unter Eheleuten stattgefunden hat.
Ja, doch die funktioniert nur dann, wenn sich beide einig sind und sich jeder seiner Verantwortung gegenüber dem anderen bewusst ist.

In meinem beschrieben Fall besteht aber keine Einigung.

Zitat:
Im Gegenzug liegt jeden Morgen ein Zettel da, auf dem aufgeschrieben ist, was ich machen soll. Wo meine Frau meint, wo staub gesaugt, gewischt werden soll, kartoffelschälen usw..
Ja, und wenn Sie diesen Aufforderungen nach ihren Kräften nachkommen. ist das O.K..
Und wenn sie mal nicht Staub gesaugt haben, weil Sie sich vielleicht gesundheitlich nicht so fühlen (Erkältung etc.), dann wird Ihre Sie liebende Frau Sie auch keinesfalls gleich zur „Tante“ machen, sondern sie wird auf Ihre Gesundheit Rücksicht nehmen und sagen:“Ist O.K., Schatzi, werd erst mal gesund, ich kümmer mich drum.“
Wenn Sie aber die Zettel ihrer Frau monatelang ignorieren, sie keinen Finger krumm machen, obwohl Sie es auf jeden Fall erledigen können, wird und muß sich das Ihre Frau auf keinen Fall auf Dauer gefallen lassen.

Es fiel das Wort GEMEINSCHAFT und dass jeder seinen Teil zur Gemeinschaft beitragen muss.

Noch ein Beispiel aus einer intakten Ehe und an Ihrem Beispiel mit den Zettelchen: (fällt mir grad so ein):
Ihre liebe Frau geht morgens zur Arbeit, hinterlässt ihr Zettelchen. Als Sie aufstehen, fällt Ihnen plötzlich ein, dass Sie allerdringendst mal die Garage aufräumen müssten, weil vielleicht der Winter „vor der Tür steht“ und/oder weil sich da mittlerweile so viel Krempel angesammelt hat, dass das Auto nicht mehr rein passt. Gleichzeitig stehen diesem Aufräumen in der nächsten Zeit andere Dinge im Wege, so dass dies Ihr einzigster Tag innerhalb der nächsten Wochen wäre, an dem Sie die Garage aufräumen können (und wer weiss, was dann dazwischen kommt!). Sie verkümeln sich also in Ihrer Garage, machen da richtig toll Ordnung, sieht anschliessend wie ein Festsaal aus. Doch oh je, in 15 Minuten kommts Frauchen heim und noch nichts vom Zettelchen erledigt. Wenn Sie dann Ihrer Fau aber zeigen, wie schön aufgeräumt die Garage ist, wird sie drüber weg sehen, dass die anderen Sachen nicht erledigt sind, denn Sie haben die Garage ja nicht nur für sich selbst aufgeräumt, sondern auch für Ihre Frau! Nun braucht sie sich nämlich keine Gedanken mehr um ihre Schuhabsätze machen, weil sie nicht mehr ihre Füsse über herumliegendes Werkzeug, Kisten etc. rüber – und drumrumm ballancieren muss.

Was aber, wenn, wie in meinem Fall, alle berechtigten Aufforderungen zur Mithilfe, einfach ignoriert werden, wenn absolut nichts gemacht wird?!

Sie können es ja gern mal ausprobieren:
ignorieren Sie die Zettel Ihrer Frau doch einfach. Tun Sie nichts. Statt Staub zu saugen, zu wischen, gehen Sie einfach Ihren eigenen Interessen nach, (PC-Spiele, Farrad fahren ...) Wenn Ihre Frau putz und wischt, lassen Sie sie, sie kann ja um Sie drumrum putzen. Bieten Sie Ihr auf keinen Fall Ihre Hilfe an. Und wenn Ihre Frau sie vielleicht darum bittet, einen schweren Gegenstand, der ihr gehört, zu tragen, sagen Sie ihr, dass dass doch Ihr Zeug wäre, dass sie sich darum gefälligst alleine kümmern soll. Lassen Sie dann Ihre Frau damit einfach stehen und begeben sich z.B. auf eine mehrstündige Fahrradtour, oder fahren Sie einfach paar Stunden weg.
Probieren Sie es aus und dann können Sie mir ja mal in `nem halben Jahr oder so hier darüber berichten, wie Ihre Frau darauf reagiert hat, wie lang sie den Dreck, der auch Ihr Dreck ist, für Sie weggeräumt und geputzt hat.

Zitat:
Sie können doch hieraus entnehmen, eindeutige Anweisungen regeln die Gemeinschaft.
Diese Anweisungen liegen seit Jahren vor, nur werden sie einfach ignoriert.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 20.10.2007, 18:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wer es sauber haben will, der putzt. Wer nicht reinigen will, lässt es sein.
Dann tritt wieder § 1 in Kraft.

Wenn es ihr zulange dauert, dann macht sie das, was sie für nötig hält.
Umgekehrt ist es genauso!

Geändert von Wahrsager (20.10.2007 um 18:36 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was ist mit der Kaution der Wohnung moni Mietrecht 2 28.07.2007 00:00
Wohnung ohne Mietvertrag Kündigen aromias Mietrecht 9 26.07.2007 11:41
Wohnung ohne Mietvertrag jenni2803 Mietrecht 2 08.06.2007 16:38
Mängel in der Wohnung Bomba Mietrecht 11 19.12.2006 12:32
Finanzierte Wohnung verkaufen Unregistriert Baurecht 5 05.04.2006 13:20


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1