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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #11  
Alt 21.10.2007, 07:43
rahola rahola ist offline
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rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Dann tritt wieder § 1 in Kraft.

Wenn es ihr zulange dauert, dann macht sie das, was sie für nötig hält.
Umgekehrt ist es genauso!
Da "umgekehrt" es aber nicht für nötig hält, muss sie es auch nicht für nötig halten. Denn, wie gesagt: sie ist ja nicht seine Putze.
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  #12  
Alt 21.10.2007, 11:00
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Reinigung der Wohnung

Um Ihre Entscheidung etwas zu erleichtern:
Es fällt schwer den Begriff "reinigen" festzumachen. Weder für den VM noch für den Mieter.
Ich verstehe die (Ihre) ganze Argumentation nicht.
Sie können den Ehepartner nicht dazu zwingen, zu reinigen. Es geht eben wie aufgezeigt nur gemeinsam eine Regelung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, dann putzt der, der meint es wäre nötig.
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  #13  
Alt 21.10.2007, 13:55
rahola rahola ist offline
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Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wenn dies nicht möglich ist, dann putzt der, der meint es wäre nötig.
Ja, mir kann die ganze Geschichte auch Wurscht sein. Ich wollte nur Bekannten helfen und hab mich deshalb hier erkundigt.

Es ging mir nur darum, herauszufinden, ob die Frau, wenn sie sich nun weigert ihm den Dreck nachzuräumen, bei eventuellem Ärger mit dem Vermieter, mit zur Verantwortung gezogen werden kann.
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  #14  
Alt 22.10.2007, 10:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Reinigung der Wohnung

Vertragspartner gegenüber dem Vermieter ist nur der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Er ist Mieter.

Auch der Vermieter kann nicht bestimmen, ab wann was verschmutzt ist!
Es darf nur nicht gesundheitsschädlich wirkend sein, Ungeziefer!

Jedoch kann der Ehepartner im Innenverhältnis seinen Ehepartner nicht vor die Tür setzen, auch wenn er alleiniger Mieter ist. Auch kann er ihn nicht zwingen sauberzumachen.

Alles wurde oben ausführlich dargelegt!
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  #15  
Alt 22.10.2007, 12:56
rahola rahola ist offline
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rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Vertragspartner gegenüber dem Vermieter ist nur der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Er ist Mieter.
O.K..

Zitat:
Es darf nur nicht gesundheitsschädlich wirkend sein, Ungeziefer!
Bis dahin hat die Frau hoffendlich `ne Wohnung für sich gefunden, was sehr schwierig ist, weil sie ja mom noch Hausfrau ohne Einkommen ist.


Zitat:
Jedoch kann der Ehepartner im Innenverhältnis seinen Ehepartner nicht vor die Tür setzen, auch wenn er alleiniger Mieter ist.
Das ist schon durch den RA der Frau geklärt. Der Mann hatte nämlich schon im Hinterkopf die Whg zu kündigen.


Zitat:
Auch kann er ihn nicht zwingen sauberzumachen.
Logisch, der macht ja selbst nix.

O.K., danke, damit wäre die Sache geklärt.
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  #16  
Alt 22.10.2007, 14:32
Gina Gina ist offline
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Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Reinigung der Wohnung

Besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau bis zur Scheidung auszieht, da sich vermutlich ja ohnehin nach der Scheidung auch eine räumliche Trennung = getrennte Wohnungen ergeben wird. Ich halte es immer für sehr stressig und die Erfahrung mache ich auch im Beruf, wenn getrennt lebende Paare sich noch eine Wohnung teilen. Hier gibt es immer wieder Ärger und Probleme. Im übrigen ist ein getrennt lebendes Paar nicht als Ehepaar zu sehen, wie dies der Wahrsager erläutert hat. Das macht sich auch bereits auf der Lohnsteuerkarte bemerkbar, denn getrennt lebende Paare müssen auch eine andere Steuerklasse beantragen. Und denken Sie an die Scheidungen vor ca. 20 Jahren, als das Gericht eine Trennung nicht anerkannte, wenn die Ehepaartner noch eine gemeinsame Wohnung nutzen = gemeinsame Küche und Bad. Dann urteilten die Richter damals noch, dass hier eine Trennung - zumindest vom Tisch - nicht unbedingt stattgefunden hat.
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  #17  
Alt 22.10.2007, 21:51
rahola rahola ist offline
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Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Reinigung der Wohnung

Liebe Gina,

Zitat:
Besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau bis zur Scheidung auszieht, da sich vermutlich ja ohnehin nach der Scheidung auch eine räumliche Trennung = getrennte Wohnungen ergeben wird.
Irgendwann müsste die Frau eh raus. Der Vermieter ist von ihr über alles informiert, er hat ihr zwar angeboten, dass, falls der Mann auszieht, er auch mit ihr allein einen Mietvertrag machen würde, weil sie eine sehr ruhige und nette Mieterin ist, doch die Wohnung wäre ihr mit 540,- € Warmmiete viel zu teuer.
Bekannte, wo sie übergangsweise unterkommen könnte, hat sie nicht. Und Verwandtschaft hat sie keine.

Das Problem: sie war bisher Hausfrau ohne Einkommen, ihr "lieber Gatte" hat in den letzten 3,5 Monaten das Konto mehr als leergeräumt! MINUS 3700,- € Schulden!
Am Wochenende hat er sich noch `ne Reise gebucht!!!

Unterhalt bekommt sie erst ab 01.11., sind erst seit kurzem getrennt. Der liebe Gatte hat angekündigt, dass er ihr keinen Cent geben wird!

Wohnungssuche bisher erfolglos, gibt ja nur wenige Whgs mit bis zu max. 300,- € warm in unserer Ecke hier. Kommen nur Standartantworten, wie: Bonität zu unsicher.
Oder, sie soll `ne Mieterselbstauskunft machen, doch mit vorläufig nur ca. 650,- € Trennungsunterhalt bekommt sie auch keine.
Na ja und von welchem Geld soll sie auch den Umzug bezahlen? Der "Herr" fliegt in die Sonne und sie sitzt hier und weiss nicht weiter!
Ich könnte ihr max. 500,- € borgen, doch ob das für `nen Umzug mit Möbelträgern reicht?
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  #18  
Alt 23.10.2007, 10:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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AW: Reinigung der Wohnung

Im Übrigen ist ein getrennt lebendes Paar nicht als Ehepaar zu sehen.
Wenn dies so erklärt wird, dann bin ich nicht mehr verheiratet, ich war monatelang, jahrelang auf Montage.

Nach dem Gesetzt ist eine Ehe aufgehoben, wenn ein Richter es verkündet.


Ein dauerndes Getrenntleben« liegt vor, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehegatten auf Dauer nicht mehr besteht (EStH). Im Prinzip kommt es darauf an, ob die Ehegatten noch in einer gemeinsamen Wohnung oder schon in getrennten Wohnungen leben.
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