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#11
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AW: Reinigung der Wohnung
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#12
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AW: Reinigung der Wohnung
Um Ihre Entscheidung etwas zu erleichtern:
Es fällt schwer den Begriff "reinigen" festzumachen. Weder für den VM noch für den Mieter. Ich verstehe die (Ihre) ganze Argumentation nicht. Sie können den Ehepartner nicht dazu zwingen, zu reinigen. Es geht eben wie aufgezeigt nur gemeinsam eine Regelung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, dann putzt der, der meint es wäre nötig. |
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#13
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AW: Reinigung der Wohnung
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Es ging mir nur darum, herauszufinden, ob die Frau, wenn sie sich nun weigert ihm den Dreck nachzuräumen, bei eventuellem Ärger mit dem Vermieter, mit zur Verantwortung gezogen werden kann. |
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#14
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AW: Reinigung der Wohnung
Vertragspartner gegenüber dem Vermieter ist nur der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Er ist Mieter.
Auch der Vermieter kann nicht bestimmen, ab wann was verschmutzt ist! Es darf nur nicht gesundheitsschädlich wirkend sein, Ungeziefer! Jedoch kann der Ehepartner im Innenverhältnis seinen Ehepartner nicht vor die Tür setzen, auch wenn er alleiniger Mieter ist. Auch kann er ihn nicht zwingen sauberzumachen. Alles wurde oben ausführlich dargelegt! ![]() |
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#15
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AW: Reinigung der Wohnung
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O.K., danke, damit wäre die Sache geklärt. ![]() |
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#16
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AW: Reinigung der Wohnung
Besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau bis zur Scheidung auszieht, da sich vermutlich ja ohnehin nach der Scheidung auch eine räumliche Trennung = getrennte Wohnungen ergeben wird. Ich halte es immer für sehr stressig und die Erfahrung mache ich auch im Beruf, wenn getrennt lebende Paare sich noch eine Wohnung teilen. Hier gibt es immer wieder Ärger und Probleme. Im übrigen ist ein getrennt lebendes Paar nicht als Ehepaar zu sehen, wie dies der Wahrsager erläutert hat. Das macht sich auch bereits auf der Lohnsteuerkarte bemerkbar, denn getrennt lebende Paare müssen auch eine andere Steuerklasse beantragen. Und denken Sie an die Scheidungen vor ca. 20 Jahren, als das Gericht eine Trennung nicht anerkannte, wenn die Ehepaartner noch eine gemeinsame Wohnung nutzen = gemeinsame Küche und Bad. Dann urteilten die Richter damals noch, dass hier eine Trennung - zumindest vom Tisch - nicht unbedingt stattgefunden hat.
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#17
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AW: Reinigung der Wohnung
Liebe Gina,
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Bekannte, wo sie übergangsweise unterkommen könnte, hat sie nicht. Und Verwandtschaft hat sie keine. Das Problem: sie war bisher Hausfrau ohne Einkommen, ihr "lieber Gatte" hat in den letzten 3,5 Monaten das Konto mehr als leergeräumt! MINUS 3700,- € Schulden! Am Wochenende hat er sich noch `ne Reise gebucht!!! Unterhalt bekommt sie erst ab 01.11., sind erst seit kurzem getrennt. Der liebe Gatte hat angekündigt, dass er ihr keinen Cent geben wird! Wohnungssuche bisher erfolglos, gibt ja nur wenige Whgs mit bis zu max. 300,- € warm in unserer Ecke hier. Kommen nur Standartantworten, wie: Bonität zu unsicher. Oder, sie soll `ne Mieterselbstauskunft machen, doch mit vorläufig nur ca. 650,- € Trennungsunterhalt bekommt sie auch keine. Na ja und von welchem Geld soll sie auch den Umzug bezahlen? Der "Herr" fliegt in die Sonne und sie sitzt hier und weiss nicht weiter! Ich könnte ihr max. 500,- € borgen, doch ob das für `nen Umzug mit Möbelträgern reicht? |
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#18
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AW: Reinigung der Wohnung
Im Übrigen ist ein getrennt lebendes Paar nicht als Ehepaar zu sehen.
Wenn dies so erklärt wird, dann bin ich nicht mehr verheiratet, ich war monatelang, jahrelang auf Montage. Nach dem Gesetzt ist eine Ehe aufgehoben, wenn ein Richter es verkündet. Ein dauerndes Getrenntleben« liegt vor, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehegatten auf Dauer nicht mehr besteht (EStH). Im Prinzip kommt es darauf an, ob die Ehegatten noch in einer gemeinsamen Wohnung oder schon in getrennten Wohnungen leben. |
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