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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Reihenhaus Abdichtungsarbeiten in Nachbars Gartend
Gegeben ist eine Reihenhauszeile. Besonderes Merkmal: die Gebäude sind an einem schräg verlaufenden Weg angeordnet und daher gegeneinander versetzt. Die Front- und Rückwände der Häuserzeile liegen also nicht auf einer geraden Linie, sondern bilden in der Draufsicht jeweils eine abgetreppte Linie.
Die Grundstücke sind in der Mitte der Haustrennwände gegeneinander abgegrenzt. Problemstellung: Ein Besitzer bemerkt in seinem Keller eine feuchte Stelle im Bereich der Haustrennwand, die außerhalb des direkt mit dem Nachbarhaus verbundenen Bereich liegt. Er beschließt, eine Außenabdichtung vorzunehmen. Dazu muss er aber auf das Grundstück des Nachbarn und dort ausschachten. Anders kann er nicht an seine Außenwand gelangen und diese sanieren. Hat der genannte Besitzer ein Zugangs-/Eingriffsrecht auf das Grundstück des Nachbarn? Hat umgekehrt der Nachbar ein Recht, diesen Eingriff zu verwehren, da durch die anstehenden Aushubarbeiten sein Garten stark in Mitleidenschaft gezogen würde? Wie würde man sich am besten gütlich einigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
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#2
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AW: Reihenhaus Abdichtungsarbeiten in Nachbars Gartend
Leider ist unklar, in welchem Bundesland die Grundstücke liegen.
Der Betroffene sollte im Nachbarschaftsrecht seines Bundeslandes nachschauen. Der beschriebene Fall ist meistens unter "Hammerschlags- und Leiterrecht" abgehandelt. Faustregel: Beabsichtigte Arbeiten mind. 2 Wochen vorher dem Nachbarn schriftlich anzeigen. Der Nachbar kann dann zwar einen anderen Termin verlangen, darf jedoch den Zutritt nicht auf alle Zeiten verweigern, wenn sich zwingend notwendige Arbeiten nicht anders ausführen lassen. In Abhängigkeit von der Bauzeit kann dem Nachbarn die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs zustehen. |
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#3
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AW: Reihenhaus Abdichtungsarbeiten in Nachbars Gartend
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
Es handelt sich um Rheinland-Pfalz. Dort steht im maßgebenden Nachbarrechtsgesetz - wie ich gerade nachgelesen habe - unter Hammerschlags- und Leiterrecht nur etwas über die Duldung eines vorübergehenden Betretens des Nachbargrundstücks oder über das Aufstellen von Leitern, nicht aber über Ausschachtarbeiten mit schwerem Gerät bis in mindestens 2,0 m Tiefe entlang der Trennwand. Wie soll man das interpretieren? Herzliche Grüße Ihr Störtebeker |
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#4
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AW: Reihenhaus Abdichtungsarbeiten in Nachbars Gartend
Es geht um alle Arbeiten die Notwendig werden und nicht vom eigenem Grundstück aus ausgeführt werden können.
Selbstverständlich ist schonende Ausübung angesagt. Deshalb, mit schwerem Gerät, es geht auch über Handaushub. Dann wird es streitig, ob der Aushub dort abgelegt werden kann, evtl ist dieser mit der Schubkarre zur Zwischenlagerung abzufahren. Der Nachbar kann verlangen, dass sein Garten wieder so hergestellt wird wie er war. Auch wie oben geschrieben, steht ihm eine monatliche Entschädigung zu. Es wäre auch zu übelegen, die Trockenlegung von innen vorzunehmen! Es gibt genügend Möglichkeiten. |
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