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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Regenwasserableitung entfernen
Hallo !
Die Regenwasserableitung (Kanalrohr) von A verlaeuft teilweise ueber das grundstueck von B (das wurde gemacht bevor B das ganze von der gemeinde gekauft hat, und die hat das anscheinend nicht sonderlich interessiert). Eine Baulast oder ein Grundbucheintrag existiert nicht. Wenn A seine Regenwasserableitung korrekt verlegen muesste, muesste er sie durch seinen Keller hindurch legen (weil die hausecke von A gleichzeitig der Grenzpunkt von A zu B ist. Jetzt moechte B an der Grenze zu A den kleinen "Abhang" (50cm bis 1,20 cm) mit Pallisaden abstuetzen und auch um zu vermeiden das Oberflaechenwasser welches von A mit dem gesammten Schlamm und Dreck bei normalem Regen in seine gepflasterte Einfahrt laeuft absichern. Wer ist jetzt in wie weit verpflichtet das Rohr zu verlegen oder gar zu entfernen ? Gruss Goerdi |
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#2
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AW: Regenwasserableitung entfernen
Welches Bundesland?
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Regenwasserableitung entfernen
Bayern
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#4
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AW: Regenwasserableitung entfernen
Bayern ist wieder schwierig! Es gibt dort keine Regelungen im Nachbarschaftsrecht wie in anderen Bundesländern, bezogen auf Leitungsverlegung.
Es gilt deshalb BGB § 1023 Verlegung der Ausübung. Es besteht keine rechtliche Eintragung, weder eine Grunddienstbarkeit noch eine Baulast, dann bezahlt die Umlegung der Eigentümer der Regenwasserleitung. Ist es ein Hanggrundstück? Wenn nein, wäre zu klären, es liegt anscheinend ein Geländeabsenkung vor, wer diese hergestellt hat. Dieser muss dann dafür sorgen, dass kein Oberflächenwasser mit Schlamm und Dreck ablaufen kann.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Regenwasserableitung entfernen
Es ist ein hanggrundstueck und die Absenkung hat B anlaesslich seines garagenbaus gemacht.
die Garage liegt etwa 1,5 m oberhalb der Strasse und die Auffahrt faellt logischerweise von der garage aus gesehen um diese 1,5 m aber (vorher war kurz vor der strasse ein "hang von etwa 1,2 hoehe) Das Wasser (und damit auch schlamm um dreck) laeuft er seit neuestem dort ab da A (bzw. dessen Mieter) langsam aber sicher um sein haus den Drainagekies zugeschuettet hat und jetzt 30-40 cm hoeher als im originalen zustand "liegt" gruss goerdi |
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#6
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AW: Regenwasserableitung entfernen
Wenn die Fläche "versiegelt" wird, kann BGB § 906, Zuführung unwägbarer Stoffe greifen. Es kommt dann BGB § 1004 zum Tragen!
Den Eigentümer des Nachbargrundstücks darauf hinweisen, vielleicht kennt er das Problem noch nicht.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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