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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 28.08.2006, 21:43
sony sony ist offline
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Registriert seit: 28.08.2006
Beiträge: 1
sony befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Regenwasser vom Nachbargrundsück

Hallo zusammen,

ich bin das erstemal auf dieser Site und hoffe , das ich hier hilfreiche Antworten finde.

Also, unsere Nachbarn haben ihr Grundstück ca. 60-70cm höher wie wir bzw. des Strassenniveau. Nun hat der Nachbar seine Auffahrt (mit der besagten Anhöhung) mit Pflastersteinen verlegt und ein Carport aufstellt. Unser geschlossendes Satteldach-Carport liegt nun genau daneben, wir haben aber etwa 60cm (ab Regenrinne) Abstand zur Grenze gehalten. In letzter Zeit haben wir hier in Schleswig-Holstein sehr viel Regen und seitdem drüben umgestaltet wird, stehen wir permanent im Carport unter Wasser. Gestern war es so schlimm, das beim Nachbarn die ganze (zu uns anliegende)Pflasterung auf unsere Grundstücksseite abrutschte und wir wieder unter Wasser standen, aber diesmal komplett mit Kiesschlacke, welche sich einen Weg durch unser geschlossendes Carport suchte(Mega viel Schmutz)
Wir haben unsere Nachbarn darauf aufmerksam gemacht, und darum gebeten doch endlich dafür zu sorgen das Regenwasser auf ihr eigenes Grundstück abzuleiten bzw. aufzufangen und das Höhnniveau auf ihren Grundstück (und nicht auf unseren 60cm Pfad) zu festigen ( angeschüttete Betonkanten?).
Ich habe aber den Eindruck, als wenn man nicht ernst genommen wird bzw. es in absehbarer Zeit behoben wird.
Was können wir machen, ohne das wir mit den Nachbarn in großen Streit kommt, wir verstehen uns in Prinzip sehr gut.
Vielen Dank im voraus, und einen schönen Abend noch
Gruss Sonja
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  #2  
Alt 29.08.2006, 10:36
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Regenwasser vom Nachbargrundsück

Zuerst ist immer zu klären, hat der Nachbar aufgeschüttet oder haben Sie abschoben. Wer den Zustand herstellt, muss Abhilfe schaffen.
Jedoch ist für Stützmauern an der Grundstücksgrenze Schluss, auch für eine Betonkante im Erdreich.
Wenn der Nachbar eine Fläche befestigt und dadurch das Wasser abgeleitet wird, hat er dies zu unterlassen.
Der Streit ist doch schon da, oder "beide" Einsicht. Es steht ja noch nicht der Verursacher fest!
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