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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 29.09.2008, 11:19
ARChE ARChE ist offline
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Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Saarland
Beiträge: 22
ARChE befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Regenwasser von Dachrinne der Nachbarn

Hallo

Bundesland Saarland

Nachbar B und C haben ihre Dachrinne
und gemeinsames Fallrohr
auf dem Grundstück von Nachbar A.

1) Das Problem ist das seit ca. 3 Jahren
kein Regenwasser mehr am Fallrohr Abfließt
sondern sondern das Ganze Regenwasser
Landet auf dem Grundstück von Nachbar A.

2) Desweiteren läst Nachbar B
das Gesamte Wasser von einer Dachhälfte
ebenfalls auf das Flachdach Laufen
das Regenwasser sollte eigentlich
in die überbaute Dachrinne laufen.
aber da es mit hoher Geschwindigkeit
von der Schrägen Haushälfte abfließt
schießt das Wasser immer über den Dachrinne hinweg
und landet auf dem Grundstück von Nachbar A.

Wie weit das der Wasserstrahl über die Dachrinne hinweg schießt
ist abhängig davon wie Stark es Regnet,
das Schwankt zwischen 10 cm und 2 m.


Dieses Problem existiert aber schon seit 26 Jahren,
(eigentlich schon immer, a
ber zuvor war ein anderer Besitzer auf Grundstück A),
nur inzwischen hat Nachbar A
keine lust mehr jedes Jahr sein Grundstück Auszugleichen,
da das Wasser trotz Rasen die Erde immer Wegschwemmt.

Das Problem Bei Nachbar B und C zu Bemängeln bringt nichts,
das erste Problem wird seit 3 Jahren Bemängelt,
das 2 Problem seit 26 Jahren,
aber geändert hat sich bis Heute Nichts.

Wie muss Nachbar A vorgehen damit endlich etwas Geschieht?
__________________
Gruß ARChE

Geändert von ARChE (29.09.2008 um 11:24 Uhr).
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  #2  
Alt 29.09.2008, 12:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Regenwasser von Dachrinne der Nachbarn

Es sollte mit einem RA durchgesprochen werden, ob eine Unterlassungsklage wirksam durchgesetzt werden kann.
Grundlage Nachbarschaftsrecht, Dachtraufe, § 41 Ableitung des Niederschlagswassers, § 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen
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  #3  
Alt 30.09.2008, 00:04
ARChE ARChE ist offline
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Beiträge: 22
ARChE befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Regenwasser von Dachrinne der Nachbarn

Hallo

Zitat:
Es sollte mit einem RA durchgesprochen werden, ob eine Unterlassungsklage wirksam durchgesetzt werden kann.
Werde mich mal mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen.

Zitat:
Grundlage Nachbarschaftsrecht, Dachtraufe, § 41 Ableitung des Niederschlagswassers, § 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen
Werde ich mir Morgen mal in Ruhe Durchlesen


Danke.
__________________
Gruß ARChE
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  #4  
Alt 30.09.2008, 10:37
ARChE ARChE ist offline
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Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Saarland
Beiträge: 22
ARChE befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Regenwasser von Dachrinne der Nachbarn

Hallo

Zitat:
§ 41 Ableitung des Niederschlagswassers

(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf freistehende Mauern entlang öffentlicher Straßen, Grünflächen und Gewässer, es sei denn, dass die Zuführung des Wassers zu wesentlichen Beeinträchtigungen führt oder dadurch Dritte gefährdet werden.
Also in Absatz (1) Steht ja alles drin,
abe es nutzt ja nichts wenn man die Nachbarn seit Jahren darauf hinweist aber es geschieht ja nichts.


Zitat:
§ 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen

(1) Wer aus besonderem Rechtsgrund verpflichtet ist, Niederschlagswasser aufzunehmen, das von den baulichen Anlagen eines Nachbargrundstücks tropft oder in anderer Weise auf sein Grundstück gelangt, darf auf seine Kosten besondere Sammel- und Abflusseinrichtungen auf dem Nachbargrundstück anbringen, wenn damit keine erhebliche Beeinträchtigung verbunden ist. Er hat diese Einrichtungen zu unterhalten.

(2) Für die Verpflichtung zur vorherigen Anzeige und zum Schadensersatz gelten die §§ 7 und 14 entsprechend.
Die haben ja einen Kanalanschluss,
das Problem aber ist das
die Bauten erstens sehr Alt
und Zweitens nicht gerade sehr stabil Gebaut sind,
viel zu schwaches Holz,
das Hängt jetzt durch,
dadurch ist das Fallrohr Höher als die Dachrinne.

Wegen dem Dachwasser das immer über den Dachrinne hinweg schießt,
müsste eine Erhöhung an der Dachrinne Angebracht werden.
__________________
Gruß ARChE

Geändert von ARChE (30.09.2008 um 10:38 Uhr).
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