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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 05.07.2007, 11:13
ichbins ichbins ist offline
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ichbins befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

Nachbar A und Nachbar B haben ihre Bauten nebeneinander auf der
Grundstücksgrenze stehen. Das Regenwasser von Bau B läuft auf das Dach von Nachbar A (der Anbau von Nachbar B ist höher und hat ein Gefälle zu Nachbar A hin). Nachbar A fordert Nachbar B auf eine Regenrinne anzubringen, weil die vorhandene Rinne von Nachbar A die Wassermassen von beiden Dächern nicht bewältigt. Durch das ständige Überlaufen, sind nasse Wände entstanden.
Nachbar B reagiert weder auf mündliche bitten noch auf schriftliche Hinweise. Nachbar A hat das Gebäute vor kurzem erworben, wie lange keine Regenrinne von Nachbar B vorhanden ist ist unbekannt.
Darf Nachbar B sein Wasser auf das Dach von A leiten? Was kann nachbar a tun, damit eine Regenrinne angebracht wird?
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  #2  
Alt 06.07.2007, 08:32
moonlighting moonlighting ist offline
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Registriert seit: 20.05.2007
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moonlighting befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

In welchem Bundesland befinden sie sich?
Eine Regenrinne ist nämlich nicht in jedem Bundesland Pflicht.
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  #3  
Alt 06.07.2007, 08:41
ichbins ichbins ist offline
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Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 3
ichbins befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

Die Gebaüde befinden sich in Niedersachsen
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  #4  
Alt 06.07.2007, 09:57
Gina Gina ist offline
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

Um was für Bauten handelt es sich. Denn hier könnte es sich um Holzschuppen, Carport, Garagen, Hausanbau oder Reihenhausbebauung handeln. Dies wäre wichtig, weil zu klären wäre, ob das reine Nachbarschaftsrecht gilt oder ggf. die Niedersächsische Bauordnung. Hat es für diese Grenzbebauung ggf. eine Baulasteintragung gegeben bzw. wurde für diese Grenzbebauung irgendwann eine Baugenehmigung erteilt? Das wäre dann nämlich der Unterschied. Bei einem genehmigungspflichtigen Grenzbau muss über die Baugenehmigung auch die Entwässerung geregelt werden. Bei untergeordneten Bauten an der Grenze (wie Holzschuppen usw.), die zudem genehmigungsfrei sein können, wäre das Ganze über das Zivilrecht zu regeln.
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  #5  
Alt 06.07.2007, 18:26
ichbins ichbins ist offline
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Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 3
ichbins befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

Es handelt sich auf der einen Seite um einen Wohnhausteil, der früher als Laden und inzwischen als Abstellraum genutz wird und auf der anderen Seite ist es auch eine art Abstellraum der auch an das Wohnhaus anschließt. Zwischen den Gebäuden ist ca. 1Meter Luft, nur die Dachüberstände ragen übereinander. Zu der Zeit als die Häuser gebaut wurden gab es glaube ich, noch nicht die heutigen Bauregelungen, mit Abständen usw..
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  #6  
Alt 08.07.2007, 17:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

Wenn Dachstände sich überlappen, dann gibt es bestimmt eine Grundstücksgrenze. Wessen Dach über die Grenze geht, der baut es zurück.

Die Verhältnisse sind nicht genau bekannt.
B leitet Wasser nach A ab, dann kann A ihn auf Unterlassung verklagen.
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  #7  
Alt 09.07.2007, 13:36
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet

Fragen Sie doch mal beim zuständigen Bauaufsichtsamt nach, was man ihnen dort für Möglichkeiten eröffnet. Ggf. ist hier vom Nachbarn etwas nachzuholen, damit die Beeinträchtigung aufhört.
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