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#1
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Regenwasser
Guten Abend
Ich hoffe, diese Frage ist hier am richtigen Platz. Ich habe vor ca. 5 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft. Es ist Baujahr 1989 und liegt in einer Siedlung mit 7 weiteren Einfamilienhäusern, nebeneinander. Von jedem Haus, geht die rechte Seite der Dachentwässerung über das Nachbargrundstück, in die Leitung des jeweiligen Nachbarn. Nun zu meiner Frage. Muss mein Regenwasser über mein Grundstück laufen oder kann das beim Nachbarn mit eingebunden sein? Wie bereits gesagt es wurde vorüber 20 Jahren so gebaut. Bundesland Thüringen Vielen Dank |
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#2
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AW: Regenwasser
Die Frage ist zu klären, welches Recht besteht die Leitungen auf dem Nachbargrundstück zu nutzen bzw. dort Leitungen zu verlegen (Leitungsrecht)?
Besteht ein Leitungsrecht das im Grundbuch oder als Baulast eingetragen ist? Wenn nein, besteht kein Recht dort eine Leitung zu verlegen oder mit zu benutzen. Anders sieht es aus, wenn es ein Grundstück ist, auf dem 8 Häuser stehen? Dann ist es eine WEG und es zählt das Wohneigentumsgesetz. |
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#3
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AW: Regenwasser
Vielen Dank für die Antwort.
Ich versuche es etwas besser zu erklären. Quer über alle Grundstücke verläuft hinter den Häusern die gleiche Leitung. In diese Leitung mündet jeweils die linke Dachentwässerung jeden Hauses. Die Rechte Dachentwässerung jeden Hauses verläuft jedoch unter der Erde über das Nachbargrundstüch, aber mündet auch in diese oben genannte Leitung, jedoch auf dem Nachbargrundstück. Ist das rechtens oder muss meine Dachentwässerung, auf meinem Grundstück in die von allen genutzte Leitung münden? Vielen Dank |
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#4
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AW: Regenwasser
Ihre Frage hatte ich verstanden und für die Klärung um Antwort gebeten! Dies ist nicht erfolgt.
![]() Wenn geklärt ist, ob Sie überhaupt Leitungen über Nachbars Grundstück nutzen können und auch verlegen dürfen, an welcher Stelle auf dem Nachbargrundstück ein Leitungsrecht besteht, kann ein Hinweis gegeben werden! ![]() Was in dem Grundbuch oder in der Baulast festgeschrieben ist, kann gemacht werden? Aus der Eintragung geht hervor, welchen Weg genommen werden kann, was Sie machen dürfen. Wenn Sie kein rechtlich gesichertes Recht haben, im Nachbargrundstück Leitungen (Leitungsrecht) zu verlegen, dann dürfen Sie schon jetzt dort auch kein Regenwasser in diese Leitung ableiten. |
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#5
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AW: Regenwasser
Danke noch einmal für die rasche Antwort.
In den Hausunterlagen finde ich keinen Hinweis darüber, leider. Mal sehen, was da noch kommt . Das Problem liegt nicht beim Nachbarn, sondern bei der Stadt. schönen Abend |
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#6
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AW: Regenwasser
Es kann beim Grundbuchamt und beim Bauamt angefragt werden.
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#7
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AW: Regenwasser
Vielen Dank für Ihre Hinweise bzw. Antworten.
MfG |
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#8
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AW: Regenwasser
Guten Tag
Eine Frage hätte ich noch. Was bedeuten die Schadensklassen bei der Kanalinspektion der RW Leitung. Es gibt die Klassen 1-5. 1 ist zwingend/sofort notwendig und die 5? Muss es zwingend erledigt werden oder ist es nur ein Hinweis? Vielen Dank im Voraus. |
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#9
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AW: Regenwasser
Nach ATV-M 149 ist bei Schadensklasse 0 bzw. 1 und nach ISYBAU- Konzept bei Schadensklasse 5 bzw. 4 sofort, kurzfristig eine Sanierung zu veranlassen.
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#10
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AW: Regenwasser
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Bei ATV M143 sieht es, vermute ich wie bei ATV M146 aus? MfG |
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