![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Regenwasser
Hallo zusammen!
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass man Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern lassen muß? Es handelt sich um zwei Grundstücke an einem leichten Hang. Durch diesen Hang gibt es logischer Weise verschiedene Höhen zwischen diesen Grundstücken. Nun ist es so, dass eines von diesen Grundstücken (das höhere) so nach und nach versiegelt wird und das anfallende Regenwasser nicht mehr versickern kann und auf die Nachbargrundstücke geleitet wird. Ist das erlaubt? Dadurch entstehen immer wieder Schäden im vorhandenen Gelände des niedrigeren Grundstücks. Ist der Besitzer der höher gelegenen Grunstückes dazu verpflichtet diese Mängel zu beseitigen? Danke für die Hilfe |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Zitat:
Ganz allgemein gilt: Natürlicher Abfluss von Oberflächenwasser auf Grund des vorhandenen Gefälles (das ursprünglich vorhanden war und nicht etwa durch Auffschüttung erzeugt wurde) ist hinzunehmen. Maßnahmen, die dazu führen, dass Oberflächenwasser zusätzlich auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden, sind grundsätzlich unzulässig. Sehr oft gibt es in der Baugenehmigung (falls eine erforderlich war) eine Auflage, die die Versiegelung des Bodens betrifft und Aussagen zur Regenwasserableitung und -versickerung macht. Meist wird die Versiegelung untersagt oder eingeschränkt. Einfach mal prüfen. Ev. liefert ein Blick in die eigene Baugenehmigung mit den vielen Anlagen einen guten Anhaltspunkt. Da die Baugenehmigungen auch bloß die allgemeine Rechtslage reflektieren, kann man davon ausgehen, dass für den Nachbarn das Gleiche gilt. Ein Verstoß gegen die Auflagen der Baugenehmigung bzw. gegen die Bauordnung liegt hier nahe. Wem die Bauordnung zu kompliziert ist, der kann den Sachverhalt ja auch mal dem zuständigen Bauamt vortragen und um Hilfe bitten. Zitat:
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Übrigens ist die künstlich hervorgerufene Ableitung von Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück eine Störung/Beeinträchtigung im Sinne von § 1004 BGB. Der geschädigte Nachbar kann unter Berufung auf § 1004 die Unterbindung der Störung verlangen - und auch einklagen.
Die Beeinträchtigung muss vor Gericht allerdings nachgewiesen werden. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Solange die Grundflächenzahl nicht überschritten wird, ist es im Bereich des Bebauungsplanes. Diese Fläche kann überdeckt werden. Das Bauamt wird nicht weiterhelfen. Es muss privatrechtlich vorgegangen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9...lichen_Nutzung |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Erstmal vielen Dank für die Antworten! Das hat uns sehr geholfen! Nun ist es so, daß die Bauvorschriften bzw. die Bebauung mittlerweile geändert wurde d.h. das wir eine andere Bebauungsgrenze haben als unser Nachbar! Kann man irgendwo alte Bauvorschriften einsehen oder erfragen wieviel Prozent de Fläche bebaut werden dürfen?
Wir wollen uns ja mit niemanden anlegen, wir möchten nur drauf hinweisen das was geändert werden muß! Es wurde außerdem eine Fläche so versiegelt, daß Wasser von einem Gartenhäuschen auf die versiegelte Fläche geleitet wird, die ein Gefälle von ca. 25% hat und direkt auf unser Grundstück führt. Kann doch nicht sein, oder? ![]() |
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Zitat:
Zitat:
Dazu gibt ev. Aussagen im Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes (z. B. in Sachsen). Regelmäßig kann der geschädigte Nachbar Maßnahmen verlangen (und einklagen), die die negativen Auswirkungen der Bodenerhöhung verhindern. Kurz: Egal, ob es an einer Bodenerhöhung oder an der Versiegelung eines vorhandenen Hanges liegt, der geschädigte Nachbar kann verlangen, dass er vor den negativen Auswirkungen des Eingriffes in die Natur geschützt wird. Wie gesagt: Entweder über den § 1004 BGB oder ggf. das Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes oder auch beide vom Nachbarn Vorkehrungen verlangen, die die Ableitung zusätzlichen OPberflächenwassers verhindern. Geändert von Willy-Martin (30.08.2007 um 23:02 Uhr). |
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Abgrabungen oder Aufschüttungen von Bodenflächen können je nach Bundesland genehmigungspflichtig sein, daher könnte hier Auskunft das Bauamt geben. Zu Niederschlagswasser gibt es - auch wieder je nach Bundesland - ganz eindeutige Vorschriften. So gibt es in Niedersachsen und Bayern die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung). Hier geht es darum, wie die Bodenverhältnisse auf dem Grundstück sind. Bei undurchlässigen Böden darf Niederschlagswasser naturgemäß nicht versickern, sondern müsste in Zisternen oder anderes gesammelt werden, ggf. Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Bei durchlässigen Böden tritt die Verordnung ggf. nich in Kraft, gleichwohl ist eine geordnete Entwässerung trotzdem erforderlich, um Beeinträchtigungen Dritter im Sinne des Baurechtes (ggf. auch BGB) zu vermeiden. Vor Ort wäre zu klären, welche Vorgaben die jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzungen enthalten. Hier wären dann die Tiefbauämter anzusprechen. In NRW gibt es ein Landeswassergesetz, welches die Verpflichtung der ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers vorschreibt. Auch kann in NRW eine Gemeinde durch satzung regeln, dass und in welcher weise Niederschlagswasser versickern, verrieseln oder in ein Gewässer eingeleitet werden darf.
|
|
#8
|
|||
|
|||
|
AW: Regenwasser
Nicht, dass es verkehrt aufgefasst wir. Das Wasser von den versiegelten Flächen dürfen nicht gezielt abgeleitet werden. Gleichzusetzen, mit Dachabläufe.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Regenwasser vom Carport | paul2 | Nachbarschaftsrecht | 2 | 21.08.2007 16:04 |
| Regenwasser wird auf Dach des Nachbarn geleitet | ichbins | Nachbarschaftsrecht | 6 | 09.07.2007 13:36 |
| Abtropfendes Regenwasser von offenem Holzunterstand stört Nachbarn | stralleralle | Nachbarschaftsrecht | 13 | 21.06.2007 08:59 |
| Abtropfendes Regenwasser von offenem Holzunterstand stört Nachbarn | stralleralle | Nachbarschaftsrecht | 0 | 12.06.2007 09:36 |
| Regenwasser vom Nachbargrundsück | sony | Nachbarschaftsrecht | 1 | 29.08.2006 10:36 |