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Regenrinnen bei Reihenhäusern
Hallo,
ich hoffe, ich stelle meine Frage im richtigen Teil des Forums. Wenn nicht, möchte ich den Admin bitten, das Thema zu verschieben Ich habe eine Frage zur Regelung der Zuständigkeit der Regenrinnen bei Reihenhäusern. Ich besitze seit etwa 6 Jahren ein Reihenmittelhaus. Die 5 Häuser sind V-förmig angeordnet, wobei der Versatz zu den anderen Häusern etwa 2 bis 3 Meter besteht. Die Häuser haben an den Verbindungsstellen einen gemeinsamen Dachablauf zu dem entsprechenden Nachbarn. Der Dachablauf hat jeweils zur Vorder- und zur Rückseite des Hauses ein Fallrohr. Es läuft jeweils das eine Rohr von dem einen Nachbarn von und von dem anderen Nachbarn hinten auf das Grundstück. Das Haus in der Spitze des V (mein Haus) hat entsprechend zwei Fallrohre auf der Rückseite und dafür keine Einleitung auf mein Grundstück an der Vorderseite des Hauses. Allerdings sind die Fallrohre vorn in der Klinkerfront meines Hauses eingelassen. Die Einleitung der vorderen Rohre erfolgt aber in jedem Fall auf die Nachbargrundstücke. Der Vorbesitzer meines Hauses hatte im hinteren Bereich des Hauses einen Sickerschacht in Form von 80er Brunnenringen mit einer Tiefe von 2,5Metern errichtet, da bei uns im Ort Oberflächenwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Im letzten Jahr wurden die Zuleitungen zu dem Schacht von mir im Zuge eines Umbaus der Terrasse erneuert. Somit habe ich, zumindest meines Erachtens, meinen Teil zur Regenwasserentsorgung genüge getan. Mein Problem stellt sich wie folgt da: Seit einiger Zeit habe ich in meinem Keller im Bereich der Dachrinne der vorderen Gebäudehälfte eine Durchfeuchtung der Wand. Hin zu kommt, dass bei sehr starkem Regen sogar Wasser durch das Mauerwerk im Bereich der Bodenplatte eindringt. Auch mein Nachbar hat einen Wassereinbruch durch das Mauerwerk. Die Einleitung des Regenwassers auf dieser Seite des Hauses erfolgt auf sein Grundstück, wobei ich nicht weiß, wie er die Entsorgung des Oberflächenwassers regelt. Wir sind uns zwar beide einig, dass der Schaden durch entstanden ist, dass 35 Jahre lang Laub und Moos vom Dach kommend in die Regenrinne eingelaufen ist und so das Fallrohr und den weiteren Ablauf verstopft hat. Eine Beseitigung des Problems ist m.E. nur mit größerem Aufwand möglich, welchen er u.a. aus Arbeits- und Kostengründen verweigert. Jetzt ist meine Frage; ist mein Nachbar für die Beseitigung der Verstopfung verantwortlich und ist er zu der Beseitigung verpflichtet? Kann er mich dazu verpflichten, mich an den Kosten der Verstopfungsbeseitigung zu beteiligen? Es geht mir nicht um die Wasserschäden, sondern nur um die Verstopfung. ich hoffe, ich habe euch nicht mit dem Text erschlagen und ihr könnt mir helfen. Von einem Rechtsanwalt möchte ich eigentlich erst einmal abstand nehmen und versuchen, meinen Nachbarn von seiner (vermutlichen) Pflicht zu überzeugen. Geändert von tauchfuchs (13.09.2010 um 13:49 Uhr). |
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AW: Regenrinnen bei Reihenhäusern
Sickerschächte sind technische Anlagen zur Versickerung und unterliegen der Erlaubnispflicht durch das Umweltamts, Wasserhaushaltsgesetz, wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungspflicht. Schutzzonen werden gefordert.
Bei Zuwiderhandlung kann eine Ordnungswidrigkeitsstrafe angeordnet werden. So wie verstanden nutzen die Nachbarn gemeinsam ein Fallrohr mal zur einen Seite mal zur anderen Seite. Gemeinsam heißt auch gemeinsame Instandhaltung, Reinigung bis zur Erneuerung. Sollte es sich nur um eine Verstopfung handeln, dann könnte mit einem Hochdruckreiniger und entsprechendem Druckschlauch gereinigt werden (gibt es leihweise.) Im Freien hat das Haus eine Bauwerksabdichtung, Sperrschicht gegen nichtdrückendes Wasser. Auch diese könnte undicht sein.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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