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#1
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Regenablaufblech
Hallo,
in einer Wonsiedlung grenzen ein Zwei- (Eigentümer X)und ein Einfamilienhaus(Eigentümer Y), verbunden durch die Doppelgarage des Zweifamilienhauses aneinander. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Zweifamilienhauses stand das Einfamilienhaus und der Eigentümer Y stimmte schriftlich dem Bauantrag zu. Während und auch in den folgenden 9 1/2 Jahren bemängelte Eigentümer Y nicht, dass an der Außenwand seines Hauses ein Regenschutzblech (verläuft entlang der Dachführung der Garage) durch den Bauherrn von Eigentümer X angebracht wurde, zumal dieses die Wand von Eigentümer Y schützt, da dieser nur ca. 7 cm Dachüberstand hat. Im Zuge verschiedener Streitigkeiten von Eigentümer Y mit Ämtern bemängelte er nun die Anbringung des Schutzblechs und forderte dessen Beseitigung. Nun zu meinen Fragen: Ist dieses Schutzblech im Rahmen von Dacharbeiten vorgeschrieben (Eigentümer Y hat selbst an seiner anderen Hauswand, die mit seiner Doppelgarage verbunden ist, ein solches angebracht), kann Eigentümer Y die Beseitigung verlangen (Eindringende Nässe müsste er ja dann wohl billigend in Kauf nehmen)? |
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#2
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AW: Regenablaufblech
So wie beschrieben, ist das Blech erforderlich um den Übergang beider Wände herzustellen.
Der Erbauer der Garage hat den Anschluss herzustellen und zu erhalten damit keine Schäden am Bauwerk entstehen. |
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#3
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AW: Regenablaufblech
Hallo, Eigentümer Y kann also von Eigentümer X nicht die Beseitigung verlangen, sondern muss das Blech dulden?
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#4
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AW: Regenablaufblech
Verlangen kann man viel, aber ob es Sinnvoll ist.
Ich kann das Blech von hier aus nicht sehen. Nach der Beschreibung entspricht es dem Stand der Technik für einen Wandübergang. |