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Strafrecht Mobbing, Diebstahl, Beleidigung,...

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  #1  
Alt 15.02.2007, 15:59
Sky-Rob Sky-Rob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 40
Sky-Rob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
rechtmäßige Mahnung/Sperrandrohung Gas

Hallo zusammen,
angenommen ein Kunde K streitet sich seit einiger Zeit wegen seiner Gasrechnung mit den ortsansässigen Stadtwerken SW. Nun trudelt eine Mahnung von SW über den normalen Postweg (kein Einschreiben) ein.
Diese Mahnung trägt keine Unterschrift oder Namen. Absender ist SW und sein Kundencenter.
Müsste K die Mahnung beachtet, obwohl diese keine Unterschrift trägt?

Ferner gibt es folgende Formulierung:
"Bitte überweisen Sie den Forderungsbetrag...bis spätestens 27.02.2007.
Gleichen Sie unsere Forderung bis zum genannten Termin nicht aus, werden wir von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Versorgung einstellen. Für Schäden aus dieser Maßnahme übernehmen wir keine Haftung."
Entspricht diese Formulierung einer konkreten Sperrandrohung? Wie gesagt, das Schreiben ist nicht unterzeichnet.

Ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, sollte in diesem Fall keine Rolle spielen. Es geht nur um die Formulierungweise.

Schönen Tag noch,
Sky-Rob
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  #2  
Alt 15.02.2007, 19:57
Grafzahl Grafzahl ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 18
Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: rechtmäßige Mahnung/Sperrandrohung Gas

Treffer hierzu bei der Verbraucherzentrale M-V mit Gerichtsurteilen:
http://www.nvzmv.de/Strompreise/Andr...ungssperre.htm
Vielleicht hilft's?
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  #3  
Alt 16.02.2007, 08:21
Sky-Rob Sky-Rob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 40
Sky-Rob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: rechtmäßige Mahnung/Sperrandrohung Gas

Hallo Grafzahl,
danke für den link. In der Tat hat der Kunde bereits im Oktober den Unbilligkeiteinwand gelten gemacht. Der Kunde hat nun einfach beim Kundencenter angerufen und dort wurde ihm bestätigt, dass es sich bei dieser Formulierung um eine konkrete Sperrandrohung handelt, welche allerdings von der Buchhaltung erstellt wurde.
Die Organisation scheint dort nicht zu wissen, welche Informationen die einzelnen Abteilungen haben.
Der Kunde wird wie vom Bund der Energieverbraucher empfohlen, vorgehen.

Schönes Wochenende,
Sky-Rob
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