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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 27.09.2009, 21:17
benu benu ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2009
Beiträge: 4
benu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich rechte des untermieter ohne schriftlichen vertrag

Hallo,
ich bin am 1.juni zu meiner freundin gezogen habe mich finanziell mit 300 € an der miete beteiligt.
ich wollte einen untermietvertrag, sie nicht, die ersten beiden Zahlungen habe ich ihr bar gegeben, sie wollte mir keine quittung geben, die dritte miete habe ich ihr überwiesen, das war für september 09. Am 24.09.09 hat sie mich mit der polizei rausgeworfen. es gab keine körperliche übergriffe, trotzdem war die staatsmacht eindeutig auf ihrer seite. nun habe ich am 27.09.09 einen neuen mietvertrag und die schlüssel für die neue Whg. Sie verweigert mir den zutritt zu ihrer wohnung, um meine sachen zu packen und rauszuholen. Sie sagt ich könnte in 7 Tagen oder 10 Tagen diese abholen, mit der begründung Sie bräuchte einen Zeugen. Es liegen wichtige geschäftliche unterlagen bei ihr, die ich dringend brauche, da ich hier fristen einhalten muß.
1. Frage : habe ich einen mündlichen vertrag und damit kündigungsfristen ?
2. Frage: darf Sie mir den Zutritt zu meinem Zimmer verweigern ?
3. Frage: wer kommt für die entstandenen Kosten auf ?
4. Frage: Wie schnell kann ich durch einen rechtsanwalt an meine sachen kommen?

alles hier in Saarbrücken
bitte, bitte es eilt,
danke
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  #2  
Alt 28.09.2009, 10:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: rechte des untermieter ohne schriftlichen vertrag

Wurde der Einzug dem Vermieter gemeldet? Wurde ein Zimmer gemietet?
Wenn dadurch ein Untermietvertrag entstanden ist, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und man kann Sie nicht rausschmeissen.
Es ist ratsam eine Beratung beim RA oder durch einen Mieterverein einzuholen.
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  #3  
Alt 17.12.2009, 12:49
Otto2 Otto2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2009
Beiträge: 1
Otto2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: rechte des untermieter ohne schriftlichen vertrag

Sehr geehrte Forengemeinde,

meine Freundin ist vor ca 2 Monaten zu mir gezogen. Sie hat sich polzeilich angemeldet. Der Vermieter weiß nicht, dass sie bei mir wohnt. Im Falle einer Trennung wollte ich wissen,was habe ich für eine rechtliche Grundlage sie aus meiner Wohnung zu bekommen. Ist es rechtens, wenn ich das Türschloss tausche und ihr somit den Zutritt zu meiner Wohnung verweigere, oder mache ich mich damit strafbar. Kann man einfach die Polizei holen und abholen lassen? Wie lange gilt dieser Aufenthalt als Besuch? Sie hat keinerlei Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände bei mir, nur ein paar Anziehsachen. ich mache mir schon so meine Gedanken, weil wir uns des Öfteren ganz schön streiten. Würdet ihr mir einen Untermietvertrag empfehlen.? Wenn ja was muß dort enthalten sein? Danke in Voraus für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Otto2

Geändert von Otto2 (17.12.2009 um 12:52 Uhr).
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  #4  
Alt 17.12.2009, 15:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
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AW: rechte des untermieter ohne schriftlichen vertrag

Bitte ein "Neues Thema" aufmachen! Es vermischt sich sonst.

Ein Untermietvertrag kann im Internet runtergeladen werden.

Der Vermieter muss immer informiert werden.

Es wäre eine Bedarfsgemeinschaft oder Lebensgemeinschaft.
Die Regeln können hier nachgelesen werden:
http://www.internetratgeber-recht.de...haften/lga.htm
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