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#1
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Rechte und Pflichten
Hallo, eine Frage
Welche Rechte und Pflichten hat Eigentumer des Grundstückes, wenn es im Kaufvertrag steht - "Grünfläche, die man nicht bebauen darf" ? |
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#2
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AW: Rechte und Pflichten
Zwischen wen besteht den der Vertrag, wer ist Vertragspartner?
Es als Grünfläche zu erhalten, nicht zu bebauen. |
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#3
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AW: Rechte und Pflichten
Vielleicht wurde ja ein Grundstücksteil mitverkauft, der als Grünfläche erhalten bleiben muss, weil es hierüber rechtliche Vorschriften gibt. Diese Vorschriften können zum Beispiel darin begründet sein, dass es einen Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan gibt, der hierüber Auskunft erteilt, das diese Fläche nicht bebaut werden darf. Im übrigen liest sich jeder Käufer vorher einen abzuschließenden Kaufvertrag durch (den man nämlich in Kopie erst einmal zur Kenntnis erhält) und kann dann den Notar befragen, was die Formulierung bedeutet. Warum wurde das nicht in diesem Fall gemacht?
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#4
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AW: Rechte und Pflichten
Wenn es im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan steht, gehört es nicht ins Grundbuch.
Es muss eine andere Absicht dahinterstecken! Freier Blick als Grunddienstbarkeit wäre einer! |
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