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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 23.05.2007, 23:05
ressi ressi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2007
Beiträge: 1
ressi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rechte und Pflichten

Hallo, eine Frage Welche Rechte und Pflichten hat Eigentumer des Grundstückes, wenn es im Kaufvertrag steht - "Grünfläche, die man nicht bebauen darf" ?
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  #2  
Alt 24.05.2007, 11:02
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Rechte und Pflichten

Zwischen wen besteht den der Vertrag, wer ist Vertragspartner?
Es als Grünfläche zu erhalten, nicht zu bebauen.
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  #3  
Alt 25.05.2007, 11:06
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Rechte und Pflichten

Vielleicht wurde ja ein Grundstücksteil mitverkauft, der als Grünfläche erhalten bleiben muss, weil es hierüber rechtliche Vorschriften gibt. Diese Vorschriften können zum Beispiel darin begründet sein, dass es einen Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan gibt, der hierüber Auskunft erteilt, das diese Fläche nicht bebaut werden darf. Im übrigen liest sich jeder Käufer vorher einen abzuschließenden Kaufvertrag durch (den man nämlich in Kopie erst einmal zur Kenntnis erhält) und kann dann den Notar befragen, was die Formulierung bedeutet. Warum wurde das nicht in diesem Fall gemacht?
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  #4  
Alt 25.05.2007, 11:49
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Rechte und Pflichten

Wenn es im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan steht, gehört es nicht ins Grundbuch.
Es muss eine andere Absicht dahinterstecken!
Freier Blick als Grunddienstbarkeit wäre einer!
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