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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hallo,
wir haben vor kurzem den Mietvertrag für eine schöne DG-Wohnung inklusive Dachterrasse unterschrieben. Es gibt insgesamt 2 DG-Wohnungen und auf dem gesamten Dach ist eine riesen Dachterrasse eingerichtet. Bei der Besichtigung mit dem Makler wurde uns berichtet, wo in etwa die Terrassengrenze verläuft - einen Sichtschutz gab es nicht, laut Makler würde aber "irgendwas" noch kommen. Bei der Wohnungsübergabe war von Terrassentrennung nicht mehr die Rede und die Hausverwalterin konnte mir auch nicht sagen, wo die Terrassengrenze ist. Jetzt ist es so, dass sich unser Nachbar auf der Terrasse sehr wohl fühlt und es scheinbar mehr als ein Gemeinschaftsding ansieht. Meine Frage nun: Ist der Vermieter verplichtet, eine Trennung herbeizuführen? Vielen Dank für Antworten - ich habe mir das mit der neuen Wohnung alles ein wenig anders vorgestellt... |
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#2
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AW: Recht auf Dachterrassen-Abtrennung?
Was gemietet worden ist, steht im Mietvertrag!
Wenn dort die alleinige Nutzung steht, ist es keine gemeinschaftlich genutzte Fläche. Die Terrasse geht in die Quadratmeter der Mietfläche ein, deshalb könnte eine Größe heraus gerechnet werden. Diese wird dann gefordert! Ob es zur Abtrennung kommt, weil der Makler etwas zugesagt hat, ist fraglich. |
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| Stichworte |
| abtrennung, terrasse, terrassenabgrenzung, terrassengrenze |
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