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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 20.02.2006, 10:19
snowjogg snowjogg ist offline
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Registriert seit: 20.02.2006
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snowjogg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Haus mit Carport (ca. 1,5 Jahre alt; Neubau; NRW)

Nachbar sieht sich durch Optik und Lärm (durch Regentropfen) und evtl. Verunreinigungen belästigt und verlangt nun Gegenmaßnahmen, vorzugsweise Abriss des Carports. Carport ist im Rahmen des Neubaus entsprechend der Baugenehmigung erstellt und mir wichtig. Wie ist die Sachlage zu beurteilen ?
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  #2  
Alt 20.02.2006, 11:13
admin admin ist offline
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AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Zitat:
Zitat von snowjogg
Haus mit Carport (ca. 1,5 Jahre alt; Neubau; NRW)

Nachbar sieht sich durch Optik und Lärm (durch Regentropfen) und evtl. Verunreinigungen belästigt und verlangt nun Gegenmaßnahmen, vorzugsweise Abriss des Carports. Carport ist im Rahmen des Neubaus entsprechend der Baugenehmigung erstellt und mir wichtig. Wie ist die Sachlage zu beurteilen ?


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  #3  
Alt 20.02.2006, 11:19
snowjogg snowjogg ist offline
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snowjogg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

OK. Frage:

Kann ein Abriss/Rückbau von Eigentum verlangt werden kann, welches entsprechend aller Vorschriften errichtet wurde ?
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  #4  
Alt 20.02.2006, 14:13
Gina Gina ist offline
Moderator
 
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Ich gehe mal davon aus, dass auch in NRW wie in Niedersachsen das Baurecht des Bundeslandes gilt und insofern bei Errichtung gewisser Bauten im Genehmigungsverfahren durch das zuständige Bauaufsichtsamt eine Nachbarbeteiligung durchgeführt wird, vor allem, wenn durch Stellung des Carports Nachbarbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Daher wäre meine Gegenfrage, ist der jetzt betroffene Nachbar vor Erteilung der Baugenehmigung für das Haus/Carport beteiligt worden? Und um welchen Lärm bzw. welche Verunreinigung geht es hier? Und welche Optik wird bemängelt, die der Hausansicht oder des Carports? Sollte das Carport so errichtet worden sein, dass durch die Zufahrt/Einfahrt in das Carport vermehrt Lärm durch Motorengeräusch (laufender Motor) auftritt, könnte der Nachbar möglicherweise tatsächlich eine Beeinträchtigung erleiden, die er nicht hinnehmen muss. Aber leider haben Sie hinsichtlich der Lärmbeeinträchtigung bzw. der Verunreinigung keine konkreten Angaben gemacht, so dass hierzu konkret nichts gesagt werden kann.
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  #5  
Alt 20.02.2006, 14:21
snowjogg snowjogg ist offline
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Registriert seit: 20.02.2006
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snowjogg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Der Nachbar hat sein Haus, über den Carport wissend, gekauf (war zu dem Zeitpunkt noch nicht erstellt, aber bereits in den Plänen, die der Nachbar kannte, enthalten; er wußte bei Kauf davon: Haus/Carport sind faßt neu und im Zuge der Gesamtbebauung geplant, genehmigt und erstellt.

Zu dem Punkt Lärm: speziell Geräusch bei Regen auf die Carportbedachung
Zu dem Punkt Verschmutzung: Spritzwasser gegen Fassade
Optik: Beeinträchtigung der Optik des Straßenzuges durch den Carport
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  #6  
Alt 21.02.2006, 08:12
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Hinsichtlich der Optik kann man wenig ausrichten, da es hier - sofern nicht entsprechendes im Bebauungsplan enthalten ist - keine rechtliche Handhabung gibt. Denn die Optik jedes Bauwerkes wird eigentlich schon im Genehmigungsverfahren geprüft, ob es sich "einfügt". Das scheint ja der Fall zu sein, sonst wäre die Genehmigung nicht so erteilt worden, sondern mit Auflagen zum Baustoff, Farbgebung, Gestaltung. Nach Ihrer Schilderung muss Regenwasser auf dem Carportdach derart laut sein, dass es den Nachbarn in seinem Haus stört. Steht denn das Carport derart dicht an der Grenze zum Nachbarhaus? Und gibt es keine Regenrinne, die das Wasser dann vom Dach ableitet, so dass es hier weniger Geräuschimmissionen geben könnte? Gegebenenfalls könnte man ja das Anbringen einer Dachrinne mit dem Nachbarn absprechen, dann könnte auch das Regenwasser nicht mehr an die Fassade des Nachbarhauses spritzen.
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  #7  
Alt 21.02.2006, 08:33
snowjogg snowjogg ist offline
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Registriert seit: 20.02.2006
Beiträge: 5
snowjogg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Wäre das dann nicht ein Planungsfehler von Anbeginn an (Häuser und Carport wurden gemeinsam, auf Basis eines zusammenhängenden Planes errichtet) und damit in die Kategorie Baumangel fallend ?
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  #8  
Alt 21.02.2006, 10:37
Gina Gina ist offline
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AW: Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm

Das kann man doch so aus der Entfernung und vor allem in Unkenntnis des Bestandes gar nicht sagen und feststellen. Und außerdem kenne ich die eingereichten Unterlagen zum Bauantrag gar nicht. Vielleicht sollte der betroffene Nachbar hier die Unterlagen beim Bauamt einmal einsehen, ob tatsächlich so wie beantragt gebaut worden ist oder ob abweichend von der Baugenehmigung gebaut wurde. Dort können auch alle anstehenden Fragen und vor allem Möglichkeiten geklärt, die ggf. für eine verbesserung der Situation bestehen.
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