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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 29.11.2006, 17:13
Karmanngipsy Karmanngipsy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2006
Beiträge: 4
Karmanngipsy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rechnungstellung ab wann Rückdatierbar?

Wir bewohnen ein 2 Etagenhaus als Eigentümer der unteren Whg. Die oberen(auch Eigentümer) haben sich bisher(15 Jahre )nicht an der Gebaüde Feuer und Elementarversicherungsprämie beteidigt.jährlich 248,97€ !
Da ich das nicht wußte das ich für die oberen mitbezahle möchte ich nun eine Rechnung aufstellen,aber ab wann kann ich denn da die hälfte der Versicherung verlangen?Stimmt es ,das ich Rückdatieren darf auf das Jahr 2003?Kann ich auch schon für 2007 mitberechnen,wenn ich die Rechnung schreibe?Denn die neue Prämie wird im Januar auch fällig.
Bei einer Eigentümergemeinschaft müßen ja die Verwaltungskosten aufgeteilt werden,so viel ich erfahren habe.Wer kann mir da einemn Tip geben?
Kann ich auch noch für die gesammten 15 Jahre Rückverlangen
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  #2  
Alt 29.11.2006, 18:05
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Rechnungstellung ab wann Rückdatierbar?

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  #3  
Alt 30.11.2006, 11:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Rechnungstellung ab wann Rückdatierbar?

BGB ab § 194-218 zur Verjährung nachlesen.

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