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#1
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A hat bei Firma J einen Stempel und Adressaufkleber mit seinem Namen und seiner Adresse bestellt. Diese hat er allerdings sofort wieder zurückgehen lassen, als sie gekommen sind.
Nun schickt Firma J A eine Mahnung, dass A noch nicht bezahlt hat. Daraufhin setzt sich A schriftlich mit der Firma J in Verbindung, doch diese schickt, anstatt auf das Schreiben zu antworten eine 2. Mahnung. Ist es richtig, dass A die Rechnung bezahlen muss und kann Firma J sagen, dass sie, weil die Sachen für A "angefertigt" hat, auf den Rechnungsbetrag bestehen? Ist soetwas möglich und auch üblich? Bitte Hilfe! Geändert von Meike (05.12.2008 um 15:04 Uhr). |
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#2
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AW: Rechnung obwohl Ware zurückgeschicht?
Die AGB durchlesen. Es ist ein Stempel mit Namen und Adresse angefertigt worden. Wer soll dies nun kaufen.
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| Stichworte |
| rechnung, ware |
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