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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 18.09.2007, 11:33
Kollektivistin Kollektivistin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 1
Kollektivistin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rauchverbot in Kneipen + Nachbarn

Hallo!

Ich hoffe, ich bin hier richtig mit folgendem Problem:

Ab 1.Oktober 2007 tritt in Hessen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.
Kneipe A kann aus Platz gründen keine RaucherInnenräume anbieten.
Rauchende werden also die Räumlichkeiten verlassen und vor der Tür rauchen.

Die Frage ist nun:
Die Bewohner im 1.OG werden ja nun, zwangsläufig durch Rauch und Lärm belästigt, denn die KneipeninhaberInnen nicht großartig beeinflussen können.
Zwar kann um Ruhe gebeten werden, aber das Rauchen vor dem Haus ist ja sozusagen Rechtlich erwünscht.

Was also tun, wenn sich die Nachbarn beschweren?
Gibt es irgendwelche diesbezüglichen Richtlinien für die Gastronomie?

Das hiesige Ordnungsamt weiß leider auch keinen Rat bzw. verwies auf eine HP ohne brauchbare Information.

Entschudligt den womöglich etwas wirren Schreibstil.
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  #2  
Alt 18.09.2007, 23:08
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Rauchverbot in Kneipen + Nachbarn

Zitat:
Zitat von Kollektivistin
Kneipe A kann aus Platz gründen keine RaucherInnenräume anbieten.
Macht nix. Dann muss eben in den RaucherAußenräumen gequalmt werden. Wo ist das Problem?

Zitat:
Zitat von Kollektivistin
Die Frage ist nun:
Die Bewohner im 1.OG werden ja nun, zwangsläufig durch Rauch und Lärm belästigt, den die KneipeninhaberInnen nicht großartig beeinflussen können.
Eben! Weil die KneipeninhaberAußen auch meist gar nicht zuständig sind .
Das sind sie nur Innen.

Zitat:
Zitat von Kollektivistin
Zwar kann um Ruhe gebeten werden,
Das kann man machen, wenn einerAußen zu laut raucht.

Zitat:
Zitat von Kollektivistin
aber das Rauchen vor dem Haus ist ja sozusagen Rechtlich erwünscht.
Falsch. Rauchen vor dem Haus ist rechtlich keineswegs erwünscht, sondern bestenfalls nicht verboten.
In einem Rechtsstaat ist übrigens das , was nicht verboten ist, erlaubt - Innen und Außen.

Zitat:
Zitat von Kollektivistin
Was also tun, wenn sich die Nachbarn beschweren?
Zuallererst klären: Beschwert sich NachbarInnen oder Außen?

Im Übrigen gilt - wie schon gesagt: leise rauchen! Noch besser wäre: ganz leise nichtrauchen.
Das versöhnt NachbarInnen sowie Außen.
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