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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,
folgender Sachverhalt: Nachbar A wohnt im Obergeschoss in einem Hanghaus, Nachbar B im angrenzenden Grundstück darunter. Die Dachfenster von Nachbar A liegen fast auf der selben Höhe wie die Kamine von Nachbar B, welche er mehrmals täglich beheizt- auch wenns warm und sonnig ist. Der Rauch ist oft weiss und sichtbar und stinkt fürchterlich , so dass Nachbar A, der ausserdem ein Baby hat, sich nicht mehr trauen kann, die Fenster zu öffnen oder die Wäsche draussen aufzustellen , da alles stinkt. Die Situation mit dem Gestank zieht sich über Stunden. Auch anderen Nachbarn ist der "giftige" Geruch bereits aufgefallen. Gibt es eine Möglichkeit, dass Nachbar B in seiner Heiztätigkeit eingeschränkt wird ? Kann überprüft werden, was er verheizt? z.B. Müll?Danke! |
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#2
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AW: Rauchbelästigung
Ein Mieter wendet sich an seinen Vermieter.
Ein Eigentümer wendet sich an das Umweltamt oder den Schornsteinfeger. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz greift hier im Zusammenhang mit dem BGB § 907 Gefahr drohende Anlagen, § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch und weitere! |
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#3
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AW: Rauchbelästigung
Ob durch den Kamin eine Beeinträchtigung vorliegt und hier eine Gefahrensituation entsteht, entscheidet erst einmal der Schornsteinfeger. Also sollte sich der Beschwerdeführer mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger in Verbindung setzen und hier die Situation schildern. Das könnte darauf hinauslaufen, dass der Nachbar eine Schornsteinverlängerung errichten muss (meist durch Anbringung eines zusätzlichen Erweiterungsteiles), so dass der Rauch besser abziehen kann, und zwar nach oben. Um nun das nachbarliche Verhältnis nicht gleich durch Paragraphen usw. zu beeinträchten (man muss ja wohl noch länger nebeneinander leben), sollte man ein Gespräch führen. Erst wenn das nichts bringt, kann auch die zuständige Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet werden, denn eine Rauchbelästigung durch einen Kamin kann auch ein bauaufsichtliches Einschreiten (Antrag kann vom Beschwerdeführer gestellt werden) nach sich ziehen. Das Bauaufsichtsamt prüft dann die weitere Vorgehensweise ggf. nach Rücksprache mit dem Schornsteinfeger wegen Abnahme der Anlage usw.
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#4
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AW: Rauchbelästigung
Ich suche immer den günstigen, kürzeren Weg. Wer mehr als ausreichend macht, wird entlassen, ist meine Devise. Es reicht ja aus!
Es ist eine Belästigung durch Gase, Qualm. Damit meldet man dies dem Ordnungsamt, das ist hier das Umweltamt. Wenn das Umweltamt selbst nicht entscheiden kann, dann wendet es sich an den Schornsteinfeger, das Bauamt uns.. und holt dort eine Fachauskunft ein! Warum soll ich es bei dem Amt und bei jenem Amt versuchen, bis ich die richtige Auskunft habe. Ich habe ein Problem mit Spanplatten. Diese sondern Formaldehyd und weitere giftige Stoffe ab. Es ist im Privatbereich und nicht im Arbeitsbereich. Ich habe das Umweltamt angeschrieben, es sind Dämpfe. Diese konnten keine Aussage treffen und haben es zur Begutachtung ans Landesamt für Arbeitsschutz geschickt. Dort habe ich eine Auskunft erhalten und zur Absicherung haben diese es dann an die Gruppe Bautechnik, Bauproduktenbereich geschickt. Ich stecke von Berufswegen auch in der Thematik, was welches Amt macht, aber ich wäre nicht auf die Idee gekommen, diese anderen Institutionen anzuschreiben, wie Arbeitsschutz. |
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