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#1
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Rauchbelästigung
Hallo,
ich hab mal eine Frage, unser Nachbar zwei Häuser weiter feuert schon seit einigen Tagen was das Zeug hält.Manchmal ist es so schlimm, das wir keine Fenster aufmachen können. Trotz Einschaltung des Ordnungsamtes welches die Sache überprüft hat und natürlich auf der Seite des Nachbarn steht, welcher alles ordnungsgemäss handhabt.Die Schornsteine sind auch vom Schornsteinfeger genehmigt, so die Aussage des Amtes. Welches Recht haben wir um dagegen anzugehen? Danke ![]() |
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#2
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AW: Rauchbelästigung
Wenn es sichtbar ist, Fotos machen und an das Umweltamt schicken und beziehen sich auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz
Geändert von Wahrsager (19.11.2006 um 10:56 Uhr). |
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#3
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AW: Rauchbelästigung
Bringt aber nicht viel, da müssen schon schärfere Kanonen aufgefahren werden. Der Rauch sagt nichts über seine "Qualität" aus!
Ein ärztliches Attest (Allergie) wäre hier hilfreich. MfG St. |
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#4
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AW: Rauchbelästigung
Rauch gibt es so gut wie nicht, wenn richtig geheizt wird. Dies gilt vom Anfeuern bis zum Holz nachlegen. Es gibt hierbei einige Regeln zu beachten!
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#5
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AW: Rauchbelästigung
>>>>Welches Recht haben wir um dagegen anzugehen?..... war ja wohl die Frage.
Fakt ist, daß es in 906 BGB geregelt ist. Es geht dabei um die wesentliche Beeinträchtigung. Darüber eine Nachweis zu erbringen, ist schon mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Unwesentlich ist die Störung, wenn sich B im Rahmen der Grenz- und Richtwerte bewegt. Ob der Nachbar B zur Feuerung nasses Holz mit zu geringer Lagerung verwendet, ist kaum zu beweisen, wenn das Holz im Kamin brennt. Kein Rauch ohne Feuer - aber auch kein Feuer ohne Rauch. Die Konsistenz des Rauches, die Qualität der Inhaltsstoffe, bestimmen die Störung. Es ist ein Unterschied, ob B abgelagertes Buchenholz, frische Tanne oder alte Tischlerplatten verwendet und dabei noch Teerpappe als Brandbeschleuniger einsetzt! Die Entfernung zum Störer, die Windrichtung und der Gesundheitszustand des gestörten A spielt im Streitfall auch noch eine Rolle. Wenn die Anlage ge- und überprüft ist, kann ein Gutachter/ Fachmann mit einem Meßprotokoll Klarheit verschaffen. Der muß aber auch dann dort bei A sein, wenn der Rauch quillt - DAS KOSTET GELD!!! Ich würde es als gestörter A so machen, daß wenn meine Hütte voller Qualm des Nachbarn B wäre, die Ordnungshüter zu rufen. Dann habe ich im Streitfall gleich gute Zeugen ![]() |
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#6
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AW: Rauchbelästigung
Es geht hier um das Bundes- Immissionsschutzgesetz dass Grenzwerte vorschreibt.
Jedoch stellt das Verbrennen von Tischlerplatten und Teerpappen und auch Gartenabfällen, Äste, Reisig, Zapfen eine Ordnungswidrigkeit dar, denn nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist es verboten. |
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#7
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AW: Rauchbelästigung
Hallo zusammen,
habe aus aktuellem Anlaß einen Ergänzung. Wenn man auf dem Dorf wohnt und von Qualm belästigt wird, der durch offensichtliche Fehlbedienung eines Kacheloffens entsteht, kann es hilfreich sein, beim Landratsamt die Emmisionschutzstelle zu benachrichtigen. Daraufhin wird zuerst die Zulässigkeit der Heizstelle beim Kaminkehrer erfragt. Dieser prüft auch nach, ob das Brennholz eine Restfeuchte von unter 20% hat. Er kann gegebenenfalls das Verheizen untersagen. Bei aktueller Rauchbelästigung kann er hinzugerufen werden, um Bedienungsfehler zu rügen. Bei telefonischer Beschwerde beim Verursacher wurde von diesem aufgeführt, er beschwere sich ja auch nicht wenn jemand Autoreifen verbrennt !Land Bayern, Reg.-Bezirk Unterfranken. Wir heizen slber mit Holz, aber richtig ![]() Schönes Wochenende S-R |
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