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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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Bewertung:
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#1
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hallo zusammen,
wir leben auf einem dorf seit 20 jahren nun schon. seit dem haben wir streit mit unseren ach so netten nachbarn. sie haben ihr haus an unserer rückfassade hochgezogen,was rechtlich eigentlich nicht legal war.da unser haus länger ist als ihres,haben sie nicht unsere ganze rückfassade zugebaut ,so das sich auf rückfassade noch fenster befinden. jetzt meinten unsere nachbarn jedoch sie dürften vor unserer restfassde rankepflanzen pflanzen,da sie verhindern wollen,das wir auf ihr grundstück schauen.jedoch möchten wir dies gar nicht.die fenster werden nur geöffnet zum lüften und nicht zum beobachten oder sonstigem. die pflanzen haben sie maximal 40 cm von der hausfassade aus gesehen,gepflanzt.nun wuchern sie alles zu,licht kommt schon so gut wie gar nicht mehr rein und durch das gestrüpp züchtern sie ungeziefer vor unseren fenstern.und sauerstoff zufuhr ist in meinen rechtlich sicherlich nicht verboten. nun frag ich mich,dürfen sie die pflanzen überhaupt so nah pflanzen vor der fassade und den fenstern?wenn ja,in welchem abstand?und müssen sie nicht auch geschnitten werden? ich hoffe auf zahlreicht antworten....vllt auch mit paragrahen,wo man etwas nachlesen kann. vielen danke schon einmal =) |
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#2
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AW: rankpflanzen vor fassade und fenster gepflanzt/geringer lichteinfall mur
Ob der Bau legal war, kann nur mit dem Bauamt geklärt werden.
Es kann durchaus sein, dass die Fenster dort nicht hätten eingebaut werden dürfen. Das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes kann Auskunft geben. Wie z. B. im Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg§ 3 Abstand von Lichtöffnungen. Für Rankpflanzen gibt es keinen Grenzabstand. Sie können an einem Rankgerüst hochklettern, jedoch nicht an Ihrem Haus.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: rankpflanzen vor fassade und fenster gepflanzt/geringer lichteinfall mur
hallo wahrsager,
das mit der legalität kann sicherlich wirklich nur ein bauamt bestätigen. was uns jedoch stört momentan,isr das von ihnen angepflanzte rankgerüst, welches ja auch nur 40 cm max. vor dem fenster wuchert. durch die dichte der pflanzen kommt kein licht hin durch und von oben her gesehen,kann das licht auch nicht hineinfallen. ![]() also denkst du (sie),das unsere nachbarn ihr handeln mit rechten dingen vor sich geht? |
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#4
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AW: rankpflanzen vor fassade und fenster gepflanzt/geringer lichteinfall mur
Ob die Fenster dort zulässig sind, kann das Bauamt bestätigen! Es ist eine Grenzbebauung!
Es kann sein, dass auch Glasbausteine dort eingebaut sein müssen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: rankpflanzen vor fassade und fenster gepflanzt/geringer lichteinfall mur
die fenster sind in unserm haus zulässig auch vom bauamt.
wir mussten damals nur im hausflur (treppenaufgang) glassteine setzen, da an dieser stelle nie ein fenster zu vor gewesen war und wir so zu sagen nun ein rein gesetzt hatten und dies auch relativ groß. alle anderen fenster waren schon drin beim kauf des hauses. also darf er uns nun die fenster zu pflanzen mit dem rankengewächs oder nicht? Geändert von schokobon (04.08.2010 um 14:07 Uhr). |
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#6
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AW: rankpflanzen vor fassade und fenster gepflanzt/geringer lichteinfall mur
Oha, das ist Wärmetechnisch aber eine Katastrophe.....
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#7
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AW: rankpflanzen vor fassade und fenster gepflanzt/geringer lichteinfall mur
In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen nur mit der Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn die Fenster, die Türen oder die Bauteile von der Grenze einen geringeren Abstand als 2,5 m einhalten sollen.
Ob die Fenster schon drin waren, spielt keine Rolle! Ob diese genehmigt waren, und ob der Nachbar seine Zustimmung gegeben hat. Darauf kommt es an! Es ist eine Grenzbebauung und wenn der Nachbar ebenfalls an die Grenze bauen muss, dann zieht er seine Wand hoch. Ob dort ein Fenster ist oder nicht! Es kann mit der Berankung durchaus möglich sein, dass diese bleiben kann. Eine Klage beim Gericht einreichen und das Gericht wird entscheiden! Hier ein Link, Fenster in der Nachbarwand zugemauert. http://www.detail.de/artikel_fenster...t_22530_De.htm
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |