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#1
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Hallo Zusammen,
stellen wir uns einmal eine folgende Situation vor, welche ja vielleicht auch bei vielen Häuslebauern in NRW vorkommen kann. Auf einem Grundstück steht ein Doppelhaus mit einer Seitenlänge zum Nachbarn von 6,5 m, ein alter Schuppen Baujahr 1928 in einer Ecke des Grundstückes mit einer Seitenlänge 5,5m zum Nachbarn ( Doppelhaushälfte ) und eine zweiten Seitenlänge von 4 m zum Nachbarn Nr.2. Dann gibt es da noch ein Gartenhaus auf der Grenze zum Nachbarn Nr.3 mit 2,5m. Nun plant man ein Carport welches an der Hauswand befestigt nach drei Seiten offen ist. Dieses soll 5,5m mit seiner offenen Seite zum Nachbarn Nr.3 auf der Grenze stehen. Dieses Carport schließt an das Gartenhaus an. Zusammenfassung: Doppelhaus 6,5m, Schuppen 9,5m, Gartenhaus 2,5m und Carport 5,5m. Hat dieses Carport Chancen in NRW baurechtlich genehmigt zu werden? |
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#2
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AW: Randbebauung NRW
Dies geht von hier aus nicht zu bestimmen.
Es besteht Grenzbebauung durch die Doppelhäuser. Die Gesamtlänge aller Baulichkeiten werden addiert. Dann spielt die Höhe der Baulichkeiten eine Rolle. Weiter die überbaubare Fläche, die Grundflächenzahl. Es gibt Ortssatzungen und dort können Angaben vorgegeben werden. Eine Auskunft ist vom Bauamt einzuholen. |