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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Rahmenbedingungen, Gleichbehandlung unter Angestellten
Hallo, ich habe eine frage was die Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) unter Angestellten betrifft.
Wir sind ein kleines Unternehmen mit 3 Angestellten (2 Männer, 1 Frau) die Frau bin übrigens ich ![]() Mein Kollegen erhalten schon seit vielen Jahren 25% von ihrem Lohn Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Ich bekomme lediglich 250.-€ Weihnachstgeld Brutto, Urlaubsgeld bekomme ich keines obwohl ich mit 13 Jahren "Dienstälteste" bin. ![]() Ich habe mir das jetzt lange genug mit angeschaut und möchte deshalb mit meinem Chef über die aktuellen Rahmenbedingungen reden. Dazu benötige ich allerdings eine Rechtsgrundlage im Rücken. Ich habe gelesen das ein Arbeitgeber ohne guten Grund seine Angestellten nicht Ungleich behandeln darf. Gilt das auch für Sonderzahlungen? Mit Diskriminierung brauch ich Ihm gar nicht kommen. Wir haben übrigens keine Gewerkschaft oder sonstiges. Danke für eure Hilfe! |
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#2
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AW: Rahmenbedingungen, Gleichbehandlung unter Angestellten
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Rahmenbedingungen, Gleichbehandlung unter Angestellten
Danke Wahrsager!
Wenn ich es richtig lese bedeutet es das ich schon ein Recht darauf habe oder? Und wie bring ich das am besten schonend meinem Chef bei ohne das er ausflippt? Ich brauch ein paar schlagende wiederspruchslose Argumente. |
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#4
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AW: Rahmenbedingungen, Gleichbehandlung unter Angestellten
Die einfache Frage wäre, warum bekomme ich kein Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld!
Sie sollten vorher selbst prüfen, ob ein Anspruch besteht! In Wikipedia sind alle Ansprüche aufgezählt. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann beruhen auf: Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag wiederholter freiwilliger Leistung des Arbeitgebers gesetzlicher Regelung (für Beamte) Auf Urlaubsgeld gibt es keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch. In Deutschland gibt es darauf nur dann einen Rechtsanspruch, sofern dieser in Tarifverträgen festgeschrieben ist. Es kann einen mittelbaren in Verbindung mit Gleichbehandlungsgeboten geben. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung von Urlaubsgeld kann sich insbesondere ergeben aus Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag. Auf individualvertraglicher Ebene kann sich ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld aus einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Vereinbarung oder aus einer betrieblichen Übung ergeben. Ein Urlaubsgeldanspruch kann sich auch aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben. im Fall einer nicht gerechtfertigten Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - oder im Fall einer Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Rahmenbedingungen, Gleichbehandlung unter Angestellten
Ok, Danke jetzt hab ich es verstanden
![]() Dann frag ich mal ![]() |