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#1
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Räumpflicht auf Wirtschaftswegen
In einer kleinen Gemeinde in Rheinland-Pfalz werden drei Grundstücke über einen Wirtschaftsweg erschlossen. Die Gemeinde räumt diese Wege im Winter nur ab und zu, auch Instandhaltungsarbeiten werden nicht durchgeführt.
Wie verhält es sich denn mit der Unterhaltung und Verkehrssicherung bei Wirtschaftswegen? Im Gesetz bin ich nur auf Regelungen zur Räumpflicht von Straßen gestoßen. Die aktuelle Satzung der Gemeinde konnte ich bisher leider nicht einsehen. |
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#2
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AW: Räumpflicht auf Wirtschaftswegen
Neueste Erkenntnis: es müsste sich um eine öffentliche Straße im Sinne des LStrG RLP handeln, da sie nicht anderweitig gekennzeichnet ist und nicht nur zur Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Grundstückes dient.
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#3
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AW: Räumpflicht auf Wirtschaftswegen
Zitat:
Wenn es ein Wirtschaftsweg ist, dürfen Sie dort nicht fahren. Es wäre eine Ordnungswidrigkeit. Um dies zu umgehen, kann die Gemeinde den Wirtschaftsweg widmen. Er wird dann auf die Anwohner begrenzt, damit keine Fremden dort fahren dürfen. Stellt sich die Gemeinde quer, so kann bei Gericht ein Notwegerecht beantragt werden, BGB § 917 Notweg. Wenn dies bei der Gemeinde angefragt wird, dann steht auch die Klasse der Einreihung der Straße, aus dem Straßenreinigungsgesetz, fest. Es sieht evtl so aus: Wenn diese gewidmet ist und die Reinigung auf den Grundstückseigentümer übertragen wird, dann kehrt jeder an seiner Grundstücksgrenze entlang bis zur Mitte der Straße bzw. wenn keine Grundstücke gegenüber liegen, so breit, dass auch ein Fahrzeug fahren kann.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (30.12.2010 um 14:35 Uhr). |
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#4
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AW: Räumpflicht auf Wirtschaftswegen
Vielen Dank für die Antwort.
Am Beginn des Weges steht ein Schild "Anlieger frei", somit gehe ich von einer Anliegerstraße aus. Von dieser Straße wiederum zweigt der Weg ab, der zwei Grundstücke erschließt. Bis zum Abzweig führen mehrer hundert Meter Straße zwischen Pferdekoppeln und Ackerfläche hindurch, die Straße endet nach einem weiteren Kilometer zwischen Koppeln und Äckern. Die Gemeinde weigert sich nun, den Weg bis zum Abzweig zu räumen. Das kann aber doch nicht sein, oder? Das der Weg von den Gebäuden bis zum Abzweig von den Grundstückseigentümern geräumt werden muss, sehe ich ja ein. |
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#5
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AW: Räumpflicht auf Wirtschaftswegen
Zitat:
Unsere Straße, Vorort in einer Großstadt, ist auch die unterste in der Rangfolge. Ich bezahle Straßenreinigungsgebühr und es wird auch kein Schnee geräumt. Oft sind die Hauptstraßen erst Tage später freigeräumt. Im Sommer wird ca. alle 6 Wochen mal gefegt. Zuwege zu Hütten werden in den Bergen auch nicht vom Schnee befreit! ![]()
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| verkehrssicherungspflicht, wege |
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