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  #1  
Alt 08.12.2011, 11:40
abl abl ist offline
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Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 43
abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ra Legt Keine Vollmacht Bei

Hallo,

gegnerischer RA hat vergessen bei seinem ersten Schreiben die entsprechende Vollmacht beizulegen...ist das nun ein Verfahrensfehler?

DANKE
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  #2  
Alt 08.12.2011, 12:09
Demetris Demetris ist offline
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 23
Demetris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ra Legt Keine Vollmacht Bei

Es ist kein Verfahrensfehler. Die Bevollmächtigung wird unter Anwälten meist "anwaltlich versichert". Der guten Ordnung halber kann die Vollmacht noch nachgereicht werden.

Bei fehlender Vollmacht können zB einseitige Rechtsgeschäfte wie Kündigung, Widerruf oder Rücktritt, die durch den Anwalt erklärt sofort zurückgewiesen werden.

Bei Behörden ist die anwaltliche Vollmacht auch im Hinblick auf die Zustellberechtigung hinsichtlich von Schriftstücken wie zB Bußgeldbescheiden wichtig.

Gruß, Deme
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  #3  
Alt 08.12.2011, 12:15
abl abl ist offline
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Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 43
abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ra Legt Keine Vollmacht Bei

war eine Zahlungsaufforderung mit den Worten: ''sind wir von der gegnerischen Seite beauftragt worden''

findet § 174 BGB keine Anwendung?
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  #4  
Alt 08.12.2011, 12:26
Demetris Demetris ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 23
Demetris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ra Legt Keine Vollmacht Bei

Nein. Das ist kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern nur eine Erklärung, die für den Mandanten abgegeben wird.

Sofern das anwaltliche Schreiben an eine nicht anwltlich vertretene Person gerichtet ist, würde ich eine Vollmacht anfordern.
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