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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 11.04.2007, 14:43
helmi helmi ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 9
helmi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Protokol

Unser Protokoll der Eigentümerversammlung hat nach Beendigung der Versammlung nachdem die eisten Eigentümer gegangen waren auf Wunsch eines Eigentümers eine Ergänzung erhalten.Ist dies zulässsig?
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  #2  
Alt 11.04.2007, 15:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Protokol

Nach Beendigung nicht mehr.
Die Einspruchsfrist beginnt mit der Abstimmung.

Geändert von Wahrsager (11.04.2007 um 15:24 Uhr).
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  #3  
Alt 12.04.2007, 16:44
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Protokol

Nach Beendigung einer Eigentümerversammlung dürfen keine Änderungern mehr im Protokoll aufgenommen werden. Nur das müsste der Hausverwalter auch wissen und hätte diese Änderung auf Wunsch des einzelnen Eigentümers gar nicht aufnehmen dürfen. Ist das Protokoll schon geschrieben und an alle Eigentümer verschickt worden? Wenn nicht, sollte dem Protokollführer sein Fehler mitgeteilt werden. Das kann über den Beirat geschehen. Wenn das Protokoll bereits verschickt ist, gelangt es zur Rechtsgültigkeit und kann nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Protokolls durch eine Klage angefochten werden. Dies wäre aber wirklich nur machbar und begründet, wenn es sich um eine weitreichende Änderung oder Ergänzung im Protokoll handelt und wenn dadurch eine Beeinträchtigung eintritt.
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