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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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Themen-Optionen | Thema bewerten |
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#1
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Protokol
Unser Protokoll der Eigentümerversammlung hat nach Beendigung der Versammlung nachdem die eisten Eigentümer gegangen waren auf Wunsch eines Eigentümers eine Ergänzung erhalten.Ist dies zulässsig?
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#2
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AW: Protokol
Nach Beendigung nicht mehr.
Die Einspruchsfrist beginnt mit der Abstimmung. Geändert von Wahrsager (11.04.2007 um 15:24 Uhr). |
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#3
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AW: Protokol
Nach Beendigung einer Eigentümerversammlung dürfen keine Änderungern mehr im Protokoll aufgenommen werden. Nur das müsste der Hausverwalter auch wissen und hätte diese Änderung auf Wunsch des einzelnen Eigentümers gar nicht aufnehmen dürfen. Ist das Protokoll schon geschrieben und an alle Eigentümer verschickt worden? Wenn nicht, sollte dem Protokollführer sein Fehler mitgeteilt werden. Das kann über den Beirat geschehen. Wenn das Protokoll bereits verschickt ist, gelangt es zur Rechtsgültigkeit und kann nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Protokolls durch eine Klage angefochten werden. Dies wäre aber wirklich nur machbar und begründet, wenn es sich um eine weitreichende Änderung oder Ergänzung im Protokoll handelt und wenn dadurch eine Beeinträchtigung eintritt.
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