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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Procedere bei nicht reagierenden Nachbarn
Hallo, vielleicht können Sie mir einen Rat zur weiteren Vorgehensweise in folgender Sache geben: Seit ungefähr zwei Jahren schneiden unsere Nachbarn Äste unserer Sträucher nach Lust und Laune zu jeder Jahreszeit von ihrem Grundstück aus bis zu einem halben Meter in unseren Grundstücksbereich hinein ab. Es handelte sich dabei um nicht störende oder belästigende Zweige sommergrüner bei Bedarf im Herbst von mir regelmässig geschnittener Sträucher, die maximal 30cm über die Grundstücksgrenze durch die wenigen Lücken der nachbarlichen Scheinzypressenhecke ragten. Ich muss hinzufügen,dass wir in Baden-Würtemberg wohnen und uns auch schon über das dort herrschende Nachbarschaftsrecht informiert haben. Anfangs brachten wir die Sache um des lieben Friedens Willen nicht zur Sprache, stellten dem Nachbarn damit aber wohl eine Art "Green Card" aus, sodass munter weitergeschnippelt wurde, zuletzt vor einer Woche.
Da diese Leute schon in früheren Fällen (nicht nur bei uns) bei Ansprache prinzipiell abweisend und unkooperativ sind, schickten wir ihnen ein Einschreiben, in dem wir auf die gültige Rechtslage verwiesen und uns weitere Schnittaktionen auf unserer Grundstückseite verbaten. Die Nachbarn verweigerten die Annahme des Einschreibens. Wie verfahren wir am besten formal weiter? Einerseits möchte ich einen großen Rechtsstreit wegen einer relativen Bagatelle vermeiden, kann aber andererseits auch das Verhalten der Nachbarn nicht tolerieren. |
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#2
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AW: Procedere bei nicht reagierenden Nachbarn
Zitat:
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#3
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AW: Procedere bei nicht reagierenden Nachbarn
Völlig vermeidbarer Streit, wenn ein Heckenbesitzer sich zur regelmäßigen Pflege einschließlich Rückschnitt durchringt. Denn es gibt ja keinen vernünftigen Grund, weshalb eine Hecke zum Nachbarn hinüber wuchern muss.
Wer eine Hecke pflanzt, sollte sich vorher überlegen, wie er sichert, dass kein Überhang zum Nachbarn hin entsteht. Es ist übrigens keineswegs verboten, die Hecke selber kräftig zurückzuschneiden, so dass sie nie über den Zaun ragt. Es ist auch nicht verboten, die Hecke in einem größeren Abstand zu pflanzen. Wem das eigene Grundstück für seine Hobbies (z. B. Hecken, Sträucher, Bäume) zu klein ist, der muss sich ein größeres kaufen oder darauf verzichten. Den Nachbarn sollte man damit verschonen. Nachbarschaftsrecht ist nicht allein ausschlaggebend. Denn es hebelt ja nicht das Bürgerliche Gesetzbuch aus. Es gilt nun mal der § 910 BGB, der dem Nachbarn einen Anspruch auf Entfernen des Überhangs ausdrücklich einräumt. Fazit: Nicht den Nachbarn ärgern. Hecke selber kräftig zurückschneiden, um "Luftraumverletzungen" zu vermeiden. |
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#4
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AW: Procedere bei nicht reagierenden Nachbarn
Zitat:
Klang nämlich so, als ob der Heckenbesitzer es nicht so genau nimmt mit dem genauen Grenzverlauf und "Luftraumverletzungen". Oder galt das nur in einer Richtung - zum Nachbarn hin? ![]() |
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#5
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AW: Procedere bei nicht reagierenden Nachbarn
Für den Nachbar ist mit seiner Hecke an der Grenze schluss.
Da es Ihr Nachbar ist, nehmen Sie sich einen Zeugen, der Ihren Brief als gelesen unterschreibt und stecken den Brief im Beisein des Zeugen in den Briefkasten. Sie können es auch dem Gerichtsvollzieher überlassen, der fährt dort vorbei und wirft das Schreiben ein. Kostet Geld! Zuerst müssen Sie den Nachbarn schriftlich auffordern, den Rückschnitt vorzunehmen mit Fristsetzung. Bleibt dies fuchtlos dann können Sie einen Gärtner beauftragen. Kosten trägt der Nachbar! |
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