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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 05.08.2010, 08:16
huggenin huggenin ist offline
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Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 1
huggenin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Probleme mit "Untermieter"

Hallo zusammen,

ich muss leider Eure Hilfe in Anspruch nehmen, weil ich nervlich sehr angeschlagen bin und nicht mehr rational denken kann.

Hauptmieter: "Jack"
Untermieter: "Paul"

Der Hauptmieter "Jack" ist zu seinem Vermieter und hat mitgeteilt, dass ab einen gewissen Zeitpunkt "Paul" mit zu zieht. Dieser aber nicht im Mietvertrag stehen soll.

Alles gut alles schön.

Es wurde ein mündlicher Mietvertrag mit "Paul" vereinbart, funktionierte auch tadellos.
Nach einigen Jahren teilte "Paul" mit das er binnen 2 Monaten auszieht. Für "Jack" gab es keine Probleme und akzeptierte dieses. Zwei Wochen darauf entstand ein persönlicher Streit auf einer anderen Sachlage. "Paul" teilte einige Tage später mit das er innerhalb von 4 Tagen auszieht.

"Paul" will die Renovierungs- und Reperaturarbeiten in der Wohnung nicht durchführen (Schäden die durch Ihn und seine Tiere entstanden sind z.Bsp: abgerissene Tapette, Beschädigungen am Boden).

"Paul" verkündet das "Jack" ihm eine Rechnung mit Quittungsbelegen nach getaner arbeit zusenden soll.

Die Reaktion von "Jack" kann sich jeder vorstellen, oder?

Gibt es Paragraphen bzw. welche Pflichten hat "Paul" und was für Rechte "Jack".

Seit der Auseinandersetzung kommt Paul nur sporadisch in die Wohnung. "Jack" hat nach Ankündigun das Schloss ausgewechselt (er bat vorher vermehrt um Klärungsgespräche z.Bsp. Betriebskostenabrechnung etc., auch an öffentlichen Plätzen und in Begleitung. Wurde abgelehnt).

"Jack" erfragte genauere Daten bei "Paul" was den Auszug betrifft und teilte mit, dass mit dem Auszugsdatum alle Sachen die Paul gehören, aus der Wohnung zu seien haben. Was danach noch vorhanden ist fliesst in den Hausstand ein.

"Paul" war mehr als entsetzt und gab kund, dass das alles mit seinen Eltern (er ist 25 Jahre alt) zu klären ist.
Das mit seinen nichts zu klären ist versteht sich von alleine.

"Jack" hat alle gegenstände auf die entsprechenden Zimmer aufgeteilt, damit keine Sachen von ihm eingepackt werden und für den "Auszug" der Weg frei ist.

"Paul" hat 2 Wochen vor dem Auszug einige Besitztümer an "Jack" gegeben, weil er keinen Bedarf dafür mehr hat, z.Bsp.: ein Regal (mit dem Satz: haben meine eh meine Eltern gekauft, kannste behalten). "Jack" hat auch diese gegenstände in seinen Privatraum untergestellt.

"Jack" weis nicht wie es am UZG Tag verläuft und stellt sich auf Diskussionen etc mit den "Eltern" ein. "Jack" schliesst, seine Privaträume am UZG Tag ab. Was ist wenn "Paul und CO." in das Zimmer einzudringen?

"Jack" hat neben Schlossauswechseln, den Vermieter informiert, dass "Paul" nicht mehr wohnhaft ist und auch gebeten Namensschilder etc zu wechseln.

Für Jack sind diese Art des Auszuges neu und er kommt neben den Nervenaufreibende Verlauf nicht sehr gut mit der Situation zurecht.

Könnt Ihr ihm helfen?
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  #2  
Alt 05.08.2010, 20:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Probleme mit "Untermieter"

Paul hat einen mündlichen Untermietvertrag. Es bedeutet, für das Mietverhältnis gilt das BGB.

Siehe hier Kündigungsfrist
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../untermiet.htm


Schönheitsreparaturen muss Paul wohl nicht machen, BGB.

Schäden die von Paul entstanden sind will er nicht selbst beseitigen. Er hat zugesagt, die Kosten zu übernehmen. Es ist doch ein normaler Vorgang!

Die Nebenkosten stehen an, wie in den vergangenen Jahren! Wenn die Abrechnung durch den Vermieter kommt, dann wird Jack die anteiligen Nebenkosten weiterleiten.

Solange Paul nicht ausgezogen ist, hat er Zutritt zur Mietsache.
Ein Austauschen des Schlosses wäre nicht zulässig und kann ein gewaltsames Öffnen der Tür nach sich ziehen.

Sachen von Paul dürfen nicht vereinnahmt werden, schon gar nicht aus den angemieteten Zimmern herausgenommen werden.

Ein Problem wird die Schenkung sein, die keiner bezeugen kann.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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