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#1
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Hallo,
A ist Eigentümer einer Immobilie in einem Wohnpark. Die Eigentümer wurden beim Kauf Ihrer Immobilie verpflichtet, einen 5-Jahres-Vertrag mit einer bestimmten Hausverwaltung abzuschließen. Die Eigentümer sind nun aber sehr unzufrieden mit der Arbeit der Hausverwaltung, da es auch große Probleme mit dem ausführenden Bauunternehmen gibt. Die Hausverwaltung windet sich aber, entsprechend gegen das Bauunternehmen vorzugehen und auf die Beseitigung vorhandener Mängel hinzuweisen. Die Hausverwaltung macht sich anscheinend große Hoffnungen, ebenfalls den Zuschlag für weiterer Wohnparks des gleichen Bauunternehmens zu erhalten und will daher mit dem entsprechenden Bauunternehmen nicht auf Konfrontation gehen. Gibt es Möglichkeiten, den Vertrag mit der Hausverwaltung vorzeitig zu kündigen, zum Beispiel bei grober Pflichtverletzung? Wie müsste sich eine solche grobe Pflichtverletzung darstellen? Danke und Grüße |
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#2
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AW: Probleme mit Hausverwaltung
Die betroffenen Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft muss nachweisen, dass hier die Hausverwaltung ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnimmt. Man sollte versuchen, auch über den Beirat auf die Hausverwaltung einzuwirken, in dem man - vielleicht mehrere Eigentümer - auf die Ausübung einer ordnugnsgemäßen Verwaltung dringt. Dann gibt es im WEG = Wohnungseigentumsgesetz eine Klausel, wo Eigentümer bei Verdacht der zu engen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Dritten ein verstoß vorliegt. So sollten sich vielleicht interessierte Eigentümer eine Ausgabe des WEG kaufen oder unter Aufgaben der Hausverwaltung surfen.
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