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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 16.07.2010, 18:29
tjonest tjonest ist offline
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Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 3
tjonest befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Probleme mit der Grundstücksgrenze

Hallo, ich habe mal eine Frage. Wir haben ein (Zweifamilien)Haus und links und rechts davon gibt es Nachbarn. Nun haben wir ein Problem mit der Grenze zu unserem linken Nachbarn. Die Nachbar hat zu DDR Zeiten seinen Zaun versetzt und seit dem nutzt er einen ca. 2m(geschätzt) breiten und 15m langen Teil unseres Grundsstücks. Damals wurde leider nichts weiter dagegen unternommen, da es gewisse "Interessen-Konflikte(DDR)" gab. Nun meine Frage: Wir können leider keine Grenzsteine erkennen und wollen nun das Grundstück an dieser Seite neu vermessen lassen. Was kann der Nachbar dagegen unternehmen. Muss er sich an den Kosten beteiligen. Kann er auf ein eventuelles Recht pochen, weil er den Teil des Grundstücks ja schon einige Jahre nutzt? Was wäre, wenn sein Nebengebäude bzw. ein Teil davon auf diesem besagtem Streifen steht? Vielen vielen Dank schonmal.
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  #2  
Alt 16.07.2010, 23:51
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 108
Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Vermassen lassen könnt Ihr ohne seine Erlaubnis, nach § 919 BGB ist er sogar verpflichtet sich zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen.

ABER Ihr müßt es einklagen, ich mach gerade ähnliches durch, Nachbarin hat Einfach neu vermessen lassen, ohne Not, und will nun die gesammten Kosten von uns haben, unsere Anwältin sagt, wir zahlen ausser Gerichtlich Nix, wenn Sie was will, muß Sie klagen, aber dann auch nur die Hälfte.
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  #3  
Alt 17.07.2010, 09:59
rogberlin rogberlin ist offline
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Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 8
rogberlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Hallo tjonest!

Mein Name ist Roger Krüger und ich recherchiere gerade für eine Reportage. Hier begleiten wir einen Mediator bei der Arbeit. Vielleicht können wir Ihnen mit Ihrem Problem helfen und einen kostenlosen Sachverständigen zur Seite stellen.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich doch bitte bei mir:
roger.krueger@rkberlin-tv.de

Mit freundlichen Grüßen
Roger Krüger.
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  #4  
Alt 17.07.2010, 12:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Siehe § 919 Abs 1..
Er muss sich nur beteiligen, wenn:
wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Sind Grenzzeichen vorhanden und wurden nur nicht gefunden, bezahlt nur der Auftraggeber.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #5  
Alt 18.07.2010, 10:12
tjonest tjonest ist offline
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Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 3
tjonest befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Danke schonmal für die vielen Antworten. Wie sieht es nun aber mit dem Grundstück selbst aus. Angenommen die Vermessung ergibt, dass der Zaun des Nachbarn ca. 2m zu weit bei uns steht (also der Nachbar 2m unseres Grundstücks nutzt). Muß der Nachbar den Zaun nach der Vermessung sofort versetzten, auch wenn der Zaun so schon ca. 32 Jahre steht? Und zusätzlich hat der Nachbar noch (vor mehr als 20 Jahren) ein Nebengebäude erweitert und den neuen Teil zum Teil mit auf unser Grundstück gebaut. Und zum sSchluß noch etwas Allgemeines: Welche Zaunseite gehört im allgemeinen eigentlich wem? Ich meine bei aneinander liegenden Grundstücken ist doch immer einer nur für eine Seite Zaun zuständig - oder?). Vielen Dank
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  #6  
Alt 18.07.2010, 12:33
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Wenn die Einfriedung umgesetzt werden soll, dann macht dies der, der nach dem Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes zuständig ist.
Das Bundesland ist nicht bekannt, es kann einer sein der es möchte, es kann die rechte Grundstücksseite sein oder auch beide Grundstückseigentümer.

Das Gebäude wäre dann ein Überbau das der Verjährung unterliegt, BGB § 912
Überbau, Duldungspflicht
__________________
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Wahrsager
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  #7  
Alt 18.07.2010, 19:50
tjonest tjonest ist offline
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Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 3
tjonest befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Hallo, wie lang wäre denn dann diese Verjährungsfrist für die Überbauung? Und was bedeutet das für den falsch aufgestellten Zaun -> MUSS er zurück auf die originale Grenze gebaut werden? Gibt es denn bei unbebauten Grundstücksteilen die der Nachbar fälschlicher Weise nutzt auch eine Verjährungsfrist, so dass der eigentliche Eigentümer des Grundstücks diesen Teil dann garnicht mehr nutzen kann? MFG
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  #8  
Alt 18.07.2010, 22:05
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 108
Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Nein, kommt nach der Vermessung raus, die Grenze ist 2 m weiter drüben, dann kannst Du ruhigen Gewissens den Zaun rübersetzen an die Grenze,bis zum bebauten Teil, da macht auch die Polizei nix, hab ich alles schon durch.

Was den bebauten Teil angeht gibt es wie schon von Wahrsager geschrieben den Bestandschutz, aber der Nachbar muß Dir Pacht zahlen, wieviel das muß dann geklärt werden.
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  #9  
Alt 19.07.2010, 10:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Probleme mit der Grundstücksgrenze

Es wurde BGB § 912 genannt!
Einfach mal den § 912 Überbau; Duldungspflicht im BGB lesen. Er erklärt es doch genau!

Für das Grundstücksstreifen gilt diese Duldungspflicht nicht!

Wer ist denn nach dem Nachbarschaftsrecht einfriedungspflichtig?
Der setzt den Zaun um.
Ist es der Nachbar! Macht er dies nach schriftlicher Aufforderung, mit Fristsetzung nicht, dann kann man den Zaun umsetzen lassen. Kosten werden notfalls vom Nachbarn eingeklagt.
__________________
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Wahrsager
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Stichworte
grundstücksgrenze, vermessung


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