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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo , es würde mich mal interessieren , wie es sich mit der Verlängerung der Probezeit ( 3 Monate ) um weitere 4 Wochen bei einem unbefriststeten Arbeitsvertrag verhält und wenn man von der Verlängerung der Probezeit erst einen Tag nach Ablauf der ersten drei Monate vom Arbeitgeber informiert wurde .
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#2
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AW: Probezeit
Eine Verlaengerung der Probezeit stellt eine Aenderung des urspruenglich abgeschlossenen Arbeitsvertrages dar. Zu einer Aenderung eines Vertrages bedarf es zweier uebereinstimmender Willenserklaerungen. Die Verlaengerung der Probezeit kann also nicht einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, gilt die urspruenglich vereinbarte Probezeit.
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