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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 01.08.2008, 18:41
rattealf.1 rattealf.1 ist offline
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Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Neuruppin
Beiträge: 2
rattealf.1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Probezeit

Hallo , es würde mich mal interessieren , wie es sich mit der Verlängerung der Probezeit ( 3 Monate ) um weitere 4 Wochen bei einem unbefriststeten Arbeitsvertrag verhält und wenn man von der Verlängerung der Probezeit erst einen Tag nach Ablauf der ersten drei Monate vom Arbeitgeber informiert wurde .
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  #2  
Alt 01.08.2008, 19:15
jonatha jonatha ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 41
jonatha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Probezeit

Eine Verlaengerung der Probezeit stellt eine Aenderung des urspruenglich abgeschlossenen Arbeitsvertrages dar. Zu einer Aenderung eines Vertrages bedarf es zweier uebereinstimmender Willenserklaerungen. Die Verlaengerung der Probezeit kann also nicht einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, gilt die urspruenglich vereinbarte Probezeit.
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