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Priviligierung Aussenbereich
Wer hat Erfahrung mit Bauten im Aussenbereich? Ich habe eine größere Hütte im Aussenbereich und benütze diese als Künstler für meine Tätigkeiten die ich dort in aller Ruhe ausüben kann. Wie sich jetzt herausstellte ist die Hütte nicht genehmigt und ich habe auch schon eine Beseitigungsanordnung erhalten. Da nach §35 BauBG die Aufzählung der Priviligierung nicht abschließend ist, habe ich die Hoffnung, dass es bereits einmal eine Genehmigung für Künstler gegeben hat. Wer kann mir weiterhelfen?
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#2
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AW: Priviligierung Aussenbereich
Ob Künstler privilegiert sind, im Außenbereich etwas zu errichten, ist zweifelhaft. Privilegierungen werden meistens nur für Landwirte ausgesprochen, die evtl. Viehbestand im Außenbereich haben und hier dann ggf. eine Unterstellmöglichkeit schaffen dürfen. Aber fragen Sie doch mal beim Bauamt nach. ob Sie zum Kreis der Privilegierten gehören. Wenn nicht, bleibt nur der Abriss.
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