![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
privatweg/gemeinschaftsfläche
hallo an die runde,
es geht um folgendes und zwar über die sauberhaltung, sowie den winterdienst eines privatweges und der gemeintschaftsfläche einer reihenhaussiedlung und anliegerstrasse, da ich ein endhaus habe und seit 2 1/2 jahren alles alleine sauber halten muss jetzt nun meine frage an wem kann ich mich wenden bzw wer ist dafür zuständig oder welches sinnvolle buch kann ich mir kaufen???? lg claudia |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: privatweg/gemeinschaftsfläche
Wer ist Eigentümer dieser Flächen? Wenn alle, dann haften auch alle, es besteht Gesamthand, bis in die letzte Ecke.
Besteht ein Wegerecht, dann, wenn keine Regelung getroffen worden ist, ist jeder für sich und seine Besucher verantwortlich. Gibt es eine Verwaltung? Wie ist denn die Instandhaltung geregelt? Einfach mal alle zusammenrufen und es klären! |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: privatweg/gemeinschaftsfläche
Zitat:
Bitte Forenregeln beachten: Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern. Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren. Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren: "Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..." |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: privatweg/gemeinschaftsfläche
danke für ihre antwort!
wie sie schon sagen es sind alle eigentümer B dieser gemeinschaftsfläche,nur leider halten sich B nicht daran trotz meiner bereitschaft sich mit B auseinander zu setzen durch zB ein "reiningungs"Buch was wir von tür zu tür weiterreichen könnten,gehen B nicht darauf ein und bleiben stur!!! zu ihrer frage ob es eine verwaltung gibt-leider nein,dies habe ich auch vorgeschlagen,dass aus jeder häuserreihe einer gewählt wird,dennoch stellen sich B wieder mal quer...dies betrifft auch die Instandhaltung. da ich weiß,dass bei einem privatweg ein schild mit den hinweis "privatweg-benutzung auf eigene gefahr" erforderlich ist habe ich dies auch B vorgeschlagen,da wir ja sonst ALLE haften müssen und unsere versicherungen nicht aufkommen würde in falle bsp eines sturzes mit schweren folgen..sind B nicht dazu bereit dafür was zu unternehmen geschweige denn auch wenn ich es in die hand nehme sind mir die hände gebunden, da B damit einverstanden seien müssen sowie für die kostenbeteildigung..und ich sehe es nicht ein,dass nur ich,obwohl ich dafür bin erstens die kosten alleine zu tragen zweitens falls was passiert wegen B weil sie sich nicht beteiligen wollen aufkommen muss! ich habe mir überlegt,ob ich evtl einen schiedsmann kontaktieren soll,damit B sich mit beteiligt,denn ich komme ja leider nicht gegen 17 B an... |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: privatweg/gemeinschaftsfläche
Mal BGB §§ 741 – 758 und 1008 – 1011 durchgehen.
|