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Alt 18.05.2009, 11:29
MaV MaV ist offline
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 1
MaV befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Privatkauf - durch Versand beschädigt

Hi, ich bin neu hier, weil ich eine Rechtsfrage habe. Ich bin mir sicher, dass hier ein solcher Fall bereits diskutiert wurde, aber ich bräuchte so schnell es geht eine Antwort und hoffe, dass ihr mir dabei helfen könnt.

Folgendes Problem:
Ich bin 19 Jahre alt und habe letzte Woche zum ersten mal ein teures Produkt durch Privatkauf erworben. Ein Internetnutzer eines Forums bot mir die Spielkonsole „Nintendo Wii“ mit viel Zubehör für einen „billigen“ Preis von 300 Euro an. Da der Verkäufer in dem Forum schon 10 positive Bewertungen hatte, ging ich auf das Geschäft ein.
Ich habe ihm das Geld überwiesen und das Paket kam nach 2 Tagen bei mir an. Leider musste ich feststellen, dass die Konsole nicht voll funktionsfähig ist. Sie lässt sich zwar bedienen, aber CDs werden von der Konsole nicht gelesen, sodass das Spielen nicht möglich ist. Ich schrieb ihn natürlich sofort an, um ihn von dem Defekt zu berichten. Er schwört, dass die Konsole bei ihm noch funktioniert habe und das er dafür Zeugen hätte, was ich ihn auch glaube. Der Schaden ist also beim Versand entstanden. Die Konsole wurde mit der Originalverpackung verschickt. In die Verpackung wurde die Wii, ein paar Spiele, Controller und weiteres Zubehör förmlich „reingequetscht“ und lediglich mit Küchenpapier gepolstert. Das Produkt wurde also mangelhaft gesichert und verschickt. Die Post meinte, dass ein weiterer Karton und Styropor notwendig gewesen wäre. Der Fehler lag also beim Absender.
Da es sich um einen Privatkauf handelt, möchte der Verkäufer die defekte Ware natürlich nicht mehr zurücknehmen. Eine Reparatur würde mir auch reichen. Aber auch diese Kosten möchte er nicht übernehmen. Nun ist die Frage, ob er, wegen dem nicht ausreichend gesicherten Versand, dazu verpflichtet ist, die Reparaturkosten zu tragen? Zudem meint er, dass die Konsole, rein theoretisch, auch mir aus den Händen gefallen sein könnte, sodass der Schaden erst bei mir entstanden ist. Da sich der Lieferaufkleber der DHL auf der Originalverpackung der Wii befindet, könnte ich beweisen, das der Versand mangelhaft gesichert wurde. Habe ich denn das Recht von ihn zu verlangen die Reparaturkosten zu übernehmen? Ich habe leider das Gefühl, dass ich als Privatkäufer kaum Rechte habe.
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